53 Parteien können an der Bundestagswahl am 26. September 2021 teilnehmen. Das
ist das Ergebnis der Sitzung vom 8. und 9. Juli 2021 des Bundeswahlausschusses in Berlin. Der Bundeswahlausschuss hat die formalen Voraussetzungen geprüft, die Parteien erfüllen müssen, um an der Bundestagswahl teilzunehmen.

Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel dazu: „Ich möchte besonders hervorheben, dass
sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen in der Zeit der Pandemie viele
Vereinigungen der ersten Verfahrensstufe gestellt haben, um an der
Bundestagswahl teilnehmen zu können. Dafür möchte ich allen danken.“

An der letzten Bundestagswahl am 24. September 2017 wurde nach den Feststellungen des
Bundeswahlausschusses 48 Parteien die Teilnahme an der Wahl eröffnet. Davon
nahmen letztlich 42 Parteien mit eigenen Wahlvorschlägen an der Wahl teil.

Der Bundeswahlausschuss hat verbindlich festgestellt, dass 9 Parteien im
Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl
ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind (§ 18 Absatz 4
Nummer 1 Bundeswahlgesetz). Bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die
Bundestagswahl benötigen sie deshalb keine Unterstützungsunterschriften.

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