Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2024 gemäß § 20 Abs . 4 des Thüringer Landeswahlgesetz es für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, dass nachfolgende Parteien im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten sind.
Partei, Kurzbezeichnung
DIE LINKE, DIE LINKE
Alternative für Deutschland, AfD
Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE
Freie Demokratische Partei, FDP
Bündnis Deutschland (ehemalig: Bürger in Wut ) BIW
Christlich – Soziale Union in Bayern e.V., CSU
FREIE WÄHLER in Thüringen, FREIE WÄHLER
Südschleswiger Wählerverband, SSW
Anmerkung: Die Reihenfolge der Parteien ist nach dem Zweitstimmenergebnis der letzten Landtagswahl in Thüringen angegeben. Die n achfolgenden sind alphabetisch aufgeführt.
Außerdem hat der Landeswahlausschuss festgestellt, dass folgende Vereinigungen, die ihre
Beteiligung angezeigt haben, für die Landtagswahl am 1. September 2024 in Thüringen als Partei
anerkannt worden sind (alphabetische Reihenfolge) :
Partei, Kurzbezeichnung
Aktion Partei für Tierschutz, TIERSCHUTZ hier!
Basisdemokratische Partei Deutschland, dieBasis
Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit, BSW
Demokratische Initiative Eichsfeld e. V., DIE
Familien-Partei Deutschlands, FAMILIE
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands, MLPD
Ökologisch – Demokratische Partei / Familie, Gerechtigkeit, Umwelt, ÖDP / Familie ..
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative, Die PARTEI
Piratenpartei Deutschland, PIRATEN
Unabhängige Bürgervertretung-Freie Wählergemeinschaft des Saale-Orla- Kreises e.V., UBV
WerteUnion,WU
Der Landeswahlausschuss hat aufgrund fehlender Unterlagen für die nachfolgenden Parteien die
Parteieigenschaft zur Landtagswahl nicht festgestellt:
Partei, Kurzbezeichnung
Bürger für Thüringen, Bürger für Thüringen
Deutsche Gerechtigkeits Partei, DEGP
Partei der Humanisten, Die Humanisten
„Am 27. Juni 2024 um 18 Uhr läuft die Frist zur formgerechten Einreichung der Landeslisten beim
Landeswahlleiter und der Wahlkreisvorschläge bei den jeweils zuständigen Kreiswahlleitern ab.
Sofern eine Beteiligungsanzeige einzureichen war, sind zusätzlich mindestens 1 000 gültige
Unterstützungsunterschriften für die Landeslisten und mindestens 250 für den jeweiligen
Wahlkreisvorschlag im Original vorzulegen “, erläutert d er Landeswahlleiter Dr. Holger
Poppenhäger.
Die Einzelbewerber und -bewerberinnen müssen bis zum 27. Juni 2024 um 18 Uhr mindestens
250 gültige Unterstützungsunterschriften für Ihren Wahlvorschlag bei dem zuständigen
Kreiswahlleiter einreichen.