In Thüringen ist die Zahl der freiwilligen Ausreisen deutlich gestiegen. „Damit zeigt sich: Der Staat handelt – und das Handeln wirkt“, erklärt Migrationsministerin Beate Meißner. „Neben der Aufenthaltsbeendung bewährt sich auch die freiwillige Rückkehr als humanes, aber zugleich klares und rechtsstaatliches Instrument. Wir ziehen sie einer Abschiebung vor.“
Bis November 2025 reisten 503 Personen mit Unterstützung des REAG/GARP-Programms freiwillig aus. Im Jahr 2024 es waren es insgesamt 326. Das Programm können beispielsweise abgelehnte Asylbewerber, Personen mit geringer Bleibeperspektive oder Geduldete nutzen. Zu den Unterstützungen gehören unter anderem Reisekosten und Starthilfen im Zielland.
Die Hauptherkunftsländer der freiwillig Ausgereisten waren 2025 Syrien (97 Personen), die Türkei (90) und Georgien (86). 2024 führten Georgien (101), die Türkei (86) und Albanien (62) die Statistik an. Besonders deutlich ist der Anstieg der freiwilligen Rückreisen nach Syrien: von null im Vorjahr auf 97 Personen. Auch in die Russische Föderation (von 13 auf 57) und in den Irak (von 13 auf 30) kehrten erheblich mehr Menschen freiwillig zurück.
„Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis klarer politischer Entscheidungen. Unsere Maßnahmen greifen“, betont Meißner. „Bund und Land haben Pull-Faktoren gezielt reduziert. Die Einführung der Bezahlkarte schränkt Geldtransfers ins Ausland ein. Und die konsequente Anwendung geltenden Rechts – bis hin zur Abschiebungshaft – zeigt Wirkung. Asyl ist ein wichtiges Recht für Verfolgte, aber begründet keinen ungerechtfertigten Aufenthalt und Leistungsbezug. Demgegenüber sind uns Menschen mit Bleiberecht willkommen und wir unterstützen sie bei ihrer Integration.“
Die Zahl der Abschiebungen bleibt trotz gesunkener Asylbewerberzahlen weiter auf hohem Niveau: 2025 wurden 450 Abschiebungen vollzogen, im Vorjahr waren es 443. „Zu lange wurden Ausreisepflichten nicht mit der nötigen Konsequenz durchgesetzt“, sagt Meißner. „In Thüringen gilt uneingeschränkt: Recht wird angewendet – ohne Wenn und Aber.“

