Die untere Jagdbehörde des Landkreises Eichsfeld ist auf der Suche nach Wildschadenschätzern für die Beurteilung von Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen.

Wildschadensschätzer werden dann hinzugezogen, wenn sich ein Geschädigter und ein Schadensersatzpflichtiger nicht über die Höhe des Schadens einigen können. Ein häufiger Fall aus der

Praxis ist beispielsweise die Bewertung von Schäden an Maisschlägen, verursacht durch Schwarzwild. Die Schätzer übernehmen die Beurteilungen der Schadenshöhe aus Wild- und

Jagdschäden und unterstützen zwischen den streitenden Parteien, dem geschädigten Flächenbewirtschafter sowie dem Ersatzpflichtigen, um eine gütliche Einigung herbeizuführen. Die Auslagen werden dem Wildschadensschätzer erstattet. Erfahrungen oder spezifische Qualifikationen sind nicht zwingend erforderlich, jedoch von Vorteil.

Wenn die Bereitschaft zur Übernahme dieser Funktion besteht, teilen Sie dies bitte der unteren Jagdbehörde des Landkreises Eichsfeld entweder unter der Telefonnummer 03606 650-3210 oder per E-Mail an rechtsamt@kreis-eic.de mit.