Und was sich 2025 in der EU geändert hat
Regeln aufzustellen, ist sicher notwendig und wenn man an die EU denkt, ziemlich einfach. Doch wenn die Regel aufgestellt wird, wer denkt da an die Folgen? Jüngstes Beispiel: der Umgang mit Altkleidern. Die Kommunen können es offenbar nicht händeln, der Landkreis sieht die Verantwortung hier bei EW Entsorgung. Doch wie sieht es in der Praxis aus? Die alten Klamotten werden säckeweise einfach irgendwo entsorgt.

Jedes Jahr landen in Deutschland rund 1,27 Millionen Tonnen Kleidung, Schuhe und Bettwäsche in sogenannten Altkleidersammlungen. Dabei handelt es sich um gebrauchte oder ungetragene Textilien, die nicht mehr benötigt werden. Rund drei Viertel der aussortierten Kleidung wird auf diese Weise gesammelt – der Rest endet im Hausmüll oder wird privat weitergegeben. Das zeigt eine aktuelle Auswertung mehrerer Quellen wie Ökotest, Wikipedia und ZDFheute.
Doch nicht alles, was gesammelt wird, lässt sich wiederverwenden: Nur etwa 50 bis 55 Prozent der Textilien eignen sich für den Second-Hand-Markt. Der Rest wird stofflich recycelt – etwa zu Putzlappen oder Dämmmaterial – oder in Müllverbrennungsanlagen energetisch verwertet. Die Sortierung erfolgt dabei meist händisch und in bis zu 250 Kategorien.
Gesammelt wird auf ganz unterschiedlichen Wegen: Gemeinnützige Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz oder die Caritas stellen ebenso Altkleidercontainer auf wie gewerbliche Anbieter, etwa Texaid. Gerade in Thüringen sind letztere stark vertreten. Doch vielerorts, wie etwa aktuell im Landkreis Eichsfeld, wurden Container zuletzt abgebaut – etwa wegen zunehmender Vermüllung oder wirtschaftlicher Gründe. Ein Problem, das durch neue gesetzliche Vorgaben noch drängender wird.
Pflicht zur Getrenntsammlung seit Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2025 schreibt eine EU-Verordnung vor, dass gebrauchte Textilien getrennt vom Restmüll gesammelt werden müssen. Ziel ist es, die Wiederverwendung und das Recycling deutlich zu verbessern – und die Umweltbelastung durch Textilabfälle zu verringern. Die Pflicht betrifft auch beschädigte oder verschmutzte Textilien, denn die Regelung unterscheidet nicht nach Zustand.
Doch genau das sorgt für Diskussionen: Verbraucherschützer und Umweltverbände warnen davor, stark verschmutzte oder kontaminierte Stoffe in die Altkleidercontainer zu werfen. Diese gehören laut Verbraucherzentrale stattdessen in die Wertstofftonne oder in den Restmüll – um die Sammelware nicht zu verunreinigen und unnötige Sortierkosten zu vermeiden.
Kreislaufwirtschaft: Hersteller sollen zahlen
Langfristig will die EU mit ihrer Textilstrategie aus dem Jahr 2022 eine echte Kreislaufwirtschaft im Modebereich etablieren. Ein zentraler Punkt: Die sogenannte „Extended Producer Responsibility“ (EPR). Sie verpflichtet Hersteller dazu, sich finanziell an Sammlung, Sortierung und Recycling zu beteiligen – vergleichbar mit den Pflichten der Elektro- oder Verpackungsindustrie.
In der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie wurde zudem festgelegt: Bis Anfang 2025 müssen alle EU-Mitgliedstaaten funktionierende Sammelsysteme für Textilien eingerichtet haben. Parallel dazu trat im Mai 2024 die neue „Waste Shipment Regulation“ in Kraft. Sie erlaubt die Ausfuhr von Textilabfällen in Nicht-EU-Länder nur noch, wenn dort eine umweltverträgliche Entsorgung nachgewiesen ist. Ziel: Dem Export von Textilmüll in ärmere Länder einen Riegel vorschieben.
Nicht nur ein logistisches Problem – auch ein ethisches
Kritikerinnen und Kritiker betonen, dass die bloße Wiederverwertung nicht ausreiche. Wenn die Textilindustrie immer weiter produziert, ohne weniger zu verbrauchen, verschiebe sich das Umweltproblem nur – oft in andere Weltregionen. Nachhaltige Geschäftsmodelle, etwa langlebigere Mode oder verbindliche Rücknahmesysteme, fehlen oft noch. Projekte wie #TakeItBack fordern daher, dass Händler beschädigte Kleidung zurücknehmen müssen – und nicht nur die Kundschaft in die Pflicht genommen wird.
Der Weg zur echten Kreislaufwirtschaft ist noch weit.