Thüringen. Im Jahr 2025 verleiht das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zum 31. Mal den Thüringer Tierschutzpreis. Ausgezeichnet werden können wie in den Vorjahren Einzelpersonen, Gruppen oder landwirtschaftliche Betriebe aus dem Freistaat Thüringen, die sich durch besonderes Engagement und innovative Initiativen für den Tierschutz verdient gemacht haben. Auch Selbstbewerbungen sind möglich – etwa für eigene Projekte, Einrichtungen oder Betriebe.

Mit dem Tierschutzpreis würdigt die Landesregierung herausragende Leistungen im karitativen Tierschutz, in der artgerechten Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere sowie in der Entwicklung tierversuchsfreier Alternativmethoden. Ziel ist es, vorbildliche Aktivitäten bekannt zu machen und zur Nachahmung anzuregen. Im Mittelpunkt steht die Überzeugung, dass Tiere als fühlende Mitgeschöpfe Respekt, Fürsorge und Schutz verdienen.

Die Auszeichnung wird in drei Kategorien vergeben:

  1. Karitativer Tierschutz
    Hier werden Projekte und Initiativen gewürdigt, die sich durch besonderen Einsatz für das Wohl von Tieren auszeichnen – etwa durch Pflege und Unterbringung herrenloser Tiere, Betreuung an Futterstellen, in Tierheimen oder Auffangstationen. Auch innovative Ansätze in der Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärungsarbeit zur artgerechten Haltung oder pädagogische Projekte für die nächste Generation spielen eine wichtige Rolle. Maßgeblich ist der nachhaltige Beitrag zur Förderung des Tierschutzgedankens in der Gesellschaft.
  2. Artgerechte Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere
    In dieser Kategorie werden Betriebe geehrt, die eine besonders tierschutzgerechte Haltung praktizieren – unter Berücksichtigung tierartspezifischer Bedürfnisse, durch vorbildliche Eigenkontrollen sowie innovative, zukunftsfähige Verfahren. Die Auszeichnung richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, die neue Maßstäbe in der Nutztierhaltung setzen.
  3. Entwicklung von Alternativmethoden zu Tierversuchen
    Ausgezeichnet werden wissenschaftliche Arbeiten und Projekte, die im Sinne des „3R-Prinzips“ (Replace – Ersetzen, Reduce – Verringern, Refine – Verbessern) dazu beitragen, Tierversuche zu vermeiden, zu reduzieren oder tierschonender zu gestalten. Die Kategorie würdigt zukunftsweisende Ansätze für mehr Ethik in der Forschung.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Verbände und Institutionen sind herzlich eingeladen, engagierte Personen, Projekte oder Betriebe für den Thüringer Tierschutzpreis 2025 vorzuschlagen.

Nutzen Sie hierfür bitte ausschließlich die aktuellen Bewerbungsunterlagen, die ab sofort auf der Website des TMSGAF bereitgestellt werden: https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/thueringer-tierschutzpreis

Bitte richten Sie Ihre vollständigen Vorschläge oder Bewerbungen mit dem Vermerk „Thüringer Tierschutzpreis“ an:

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt

Oder per E-Mail an: poststelle@tmsgaf.thueringen.de (Betreff: „Thüringer Tierschutzpreis“)

Einsendeschluss ist der 16. Juni 2025.

Alle eingereichten Vorschläge werden durch den Thüringer Beirat für Tierschutz sorgfältig geprüft und bewertet. Der Beirat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Landestierschutzverbandes, der Friedrich-Schiller-Universität Jena, des Thüringer Bauernverbandes, der Tierzuchtverbände, der Landestierärztekammer sowie der zuständigen Ministerien zusammen. Er unterbreitet dem Ministerium eine Empfehlung zur Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger.

Insgesamt stehen Preisgelder in Höhe von 6.000 Euro zur Verfügung, die auf bis zu drei Preisträgerinnen und Preisträger in den genannten Kategorien aufgeteilt werden können.