Die IHK Erfurt begrüßt die Verlagerung des Antragsverfahrens für verkaufsoffene Sonntage vom Land auf die Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen, sieht darin jedoch keinen wirklichen Fortschritt für den stationären Handel. Die vom Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) zum 1. September 2025 eingeführte Handlungshilfe ersetzt den bisherigen Kriterienkatalog. Die Verantwortung für die Freigabe von Sonntagsöffnungen liegt nun direkt bei den Kommunen (Landkreisen und kreisfreien Städten) – rechtlich bleibt aber fast alles beim Alten. 

„Die Landesregierung verlagert die Verantwortung, ohne den Kommunen neue Spielräume zu geben. Es bleibt beim alten Korsett. Das bremst den Handel und behindert lebendige Innenstädte“, erklärt Annette Projahn, Vizepräsidentin der IHK Erfurt und Händlerin in Weimar.

Zwar fällt die Vorlagepflicht beim Landesverwaltungsamt weg, was das Verfahren beschleunigt. Doch die grundsätzlichen Einschränkungen aus dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz und der Rechtsprechung zum Sonntagsschutz bleiben bestehen. Ohne einen rechtssicheren, besonderen Anlass – etwa ein Fest oder Markt – sind Sonntagsöffnungen weiterhin kaum möglich.

Die IHK Erfurt weist darauf hin, dass der innerstädtische Handel dringend auf mehr Flexibilität angewiesen ist. Der stationäre Einzelhandel steht durch verändertes Kaufverhalten, demografischen Wandel und die Digitalisierung unter massivem Druck. Gerade in kleinen und mittleren Städten haben verkaufsoffene Sonntage eine hohe Bedeutung für Frequenz und Umsatz.

Kernaussagen der IHK Erfurt:

  • Die Handlungshilfe schafft keine zusätzlichen Ermessensspielräume für Kommunen oder Händler.
  • Es geht nicht darum, mehr Sonntage zu öffnen, sondern die wenigen verkaufsoffenen Sonntage im Jahr ohne Anlassbezug und ohne größere bürokratische Belastungen verlässlich zu gestalten. 
  • Die Sonntagsöffnung ist auch ein Ausdruck starken unternehmerischen Engagements der Händler und ein wichtiger Baustein zur Belebung der Innenstädte und Ortskerne.

Forderungen der IHK Erfurt zu den verkaufsoffenen Sonntagen:

  • Dem Handel müssen vier verbindliche verkaufsoffene Sonntage ohne Anlassbezug ermöglicht werden.
  • Klarere, praxisnähere Auslegung durch das Land: Die Handlungshilfe muss entschlackt und verständlich formuliert werden.
  • Kommunale Ermutigung statt Rückzug: Kommunen sollen aktiv von ihren neuen Handlungsmöglichkeiten Gebrauch machen können – mit Unterstützung der Wirtschaft.

„Sonntagsöffnungen dürfen nicht länger zum juristischen Minenfeld werden. Wer die Innenstädte stärken will, muss dem Handel mehr zutrauen und ihm die nötige Flexibilität einräumen“, so Annette Projahn abschließend.

Anmerkung d. Redaktion: Wollen das die Händler auch?