Leinefelde-Worbis. Über Kredite in Millionenhöhe, geplante Investitionen und die finanzielle Zukunft der Stadt entscheidet der Stadtrat am Montag im Rathaus Wasserturm in Leinefelde. Dann soll der Haushalt für das Jahr 2026 beschlossen werden. Insgesamt plant die Stadt mit neuen Krediten von mehr als 5,3 Millionen Euro, gleichzeitig sollen Steuern für Bürger und Unternehmen unverändert bleiben.

Nach Angaben der Verwaltung konnte der Haushaltsausgleich durch höhere Einnahmen und gleichzeitig reduzierte Ausgaben erreicht werden. Damit erfüllt die Stadt die gesetzliche Vorgabe, dass Einnahmen und Ausgaben im Haushalt grundsätzlich im Gleichgewicht stehen müssen.
Für Investitionen sieht der Haushaltsplan eine Kreditaufnahme von insgesamt 5,32 Millionen Euro vor. Ein Teil davon – rund 1,32 Millionen Euro – stammt aus dem Thüringer Kommunalinvestitionsprogramm, das Kommunen bei wichtigen Bau- und Infrastrukturmaßnahmen unterstützt.
Darüber hinaus enthält der Haushalt sogenannte Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 710.000 Euro. Damit kann die Stadt bereits Verträge für Projekte abschließen, deren Finanzierung teilweise erst in den kommenden Jahren erfolgt.
Viele der geplanten Investitionen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Fördermittel von EU, Bund und Land bewilligt werden. Ohne diese Zuschüsse könnten zahlreiche Projekte nicht umgesetzt werden.
Für Bürger und Unternehmen wichtig: Die Hebesätze der kommunalen Steuern bleiben unverändert. Die Grundsteuer A beträgt weiterhin 450 Prozent, die Grundsteuer B 495 Prozent und die Gewerbesteuer 420 Prozent.
Um kurzfristige finanzielle Engpässe überbrücken zu können, setzt die Stadt den Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung auf 7,4 Millionen Euro fest.
Da der Haushalt genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, muss die Haushaltssatzung nach dem Beschluss des Stadtrates noch von der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld bestätigt werden. Nach einer ersten Vorprüfung wurde der Verwaltung bereits signalisiert, dass der Haushalt grundsätzlich genehmigungsfähig ist.






