Göttingen. Die Arzthaftungskammer des Landgerichts Göttingen hat in einer am 14. August 2025 verkündeten Entscheidung einer Patientin ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zugesprochen. Dies ist die höchste Schmerzensgeldsumme, die das Landgericht Göttingen bisher jemals ausgeurteilt hat. 

Die Kammer hat in dem Verfahren festgestellt, dass dem medizinischen Personal der Beklagten – einer Krankenhausgesellschaft – bei der Geburt der Klägerin im Jahr 2016 mehrere grobe Behandlungsfehler unterlaufen sind.

Unter anderem hätten weder die zuständige Hebamme noch der behandelnde Arzt einen erforderlichen Notkaiserschnitt eingeleitet, obwohl sie den schlechten Zustand der noch ungeborenen Klägerin hätten erkennen müssen. Nach der Geburt sei die neugeborene Klägerin zudem nicht ausreichend überwacht und mit Sauerstoff versorgt worden. Darüber hinaus sei es versäumt worden, rechtzeitig den auf die Behandlung solcher Fälle spezialisierten neonatologischen Notdienst der Universitätsmedizin Göttingen anzufordern. 

Nach den Feststellungen leidet die Klägerin aufgrund dieser Behandlungsfehler an schwersten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Sie sei weder in der Lage Presse zu sprechen noch eigenständig zu essen und bedürfe einer ununterbrochenen Betreuung. Mit einer Verbesserung ihres Zustandes sei nicht zu rechnen. 

Die gynäkologische Geburtsstation des beklagten Krankenhauses ist inzwischen geschlossen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.