Thüringen. Die CDU-Fraktion begrüßt den Erlass des Infrastrukturministeriums zum vollständigen Rückbau der Fundamente von Windenergieanlagen. „Damit wird eine jahrelange Kern-Forderung der CDU jetzt in praktische Politik übersetzt“, erklärt der umwelt- und energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss. 

Eine Regelung im Baugesetzbuch bietet die Grundlage für den Rückbau der Anlagen, lässt jedoch rechtlichen Ermessensspielraum, ob Teile des Fundaments im Boden verbleiben können. Dies wird in der Praxis oft im Rahmen der Genehmigung geklärt.

Aber für viele Bürger blieb aufgrund der offenen Formulierung bisher Grund zur Sorge. Gottweiss: „Fundamente nur in Teilen abzubauen und dann Erde darüberzukippen, würde allenfalls das sprichwörtliche unter-den-Teppich-Kehren sein. Der Rückbauerlass schafft nun Klarheit für alle Beteiligten. Das vollständige Fundament muss aus der Erde geholt werden.“

Der Rückbauerlass sieht vor, dass mit der Genehmigung von Windrädern auch die Rückbauverpflichtung dezidierter geregelt wird. Demnach müssen die Fundamente, Nebenanlagen und Zuwege nach Ablauf der Nutzung zu einhundert Prozent verschwinden. Außerdem werden die Betreiber zu einer deutlich höheren Sicherheitsleistung verpflichtet. Mindestens 6,5 Prozent der Investitionskosten müssen ab sofort hinterlegt werden, um den Rückbau auch finanziell zu gewährleisten. Eine Analyse des Umweltbundesamtes hatte zuvor gezeigt, dass nur die nun eingeführte Kopplung an die Investitionskosten eine solide Annährung der tatsächlichen Rückbaukosten darstellt. Die Sicherungsmittel müssen insolvenzfest sein und auf Rechtsnachfolger des Bauherrn übergehen.

Gottweiss: „Der Rückbau der Anlagen und Zuwege darf keine halbe Sache sein. Mit der neuen Regelung sorgen wir dafür, dass keine Betonklötze im Boden bleiben und die Natur wieder Natur sein darf. So schaffen wir Verlässlichkeit und auch Fairness.“