
Der Deutsche Tierschutzbund unterstützt die aktuellen Forderungen von Tierärztinnen und Tierärzten nach einem sofortigen Ende der Anbindehaltung von Rindern. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, sagt:
„Die Anbindehaltung ist ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Wenn Rinder mit Ketten oder starren Halsrahmen angebunden sind, können sie sich nicht drehen, sich nicht am Rücken lecken, wenn es kratzt und schon gar nicht umherlaufen oder ihr Sozialverhalten ausleben. Diese Haltung verletzt die grundlegenden Bedürfnisse der Tiere. Häufig bieten die Flächen zudem so wenig Platz, dass nicht alle Tiere gleichzeitig liegen können, ohne sich gegenseitig zu behindern oder zu verletzen.
Die tierschutzwidrige Anbindung von Rindern muss konsequent für alle Tiere beendet werden – sowohl die ganzjährige als auch die saisonale Anbindehaltung“.
In der Anbindehaltung werden Rinder mit Ketten oder festen Halsrahmen auf einem Platz im Stall fixiert. Dort stehen sie dann tagein, tagaus. So angebunden können sie keine ganzen Schritte nach rechts und links machen, geschweige denn sich umdrehen oder frei bewegen. Nicht einmal Körperpflege können sie betreiben oder sich einfach am Rücken lecken, wenn es juckt. Die Kühe haben keine Möglichkeit, sich zu wälzen oder nah bei ihrer Herde zu sein.
Die Tiere in der Anbindehaltung können lediglich fressen, sich hinlegen und aufstehen. Doch selbst das klappt nicht in allen Betrieben. Denn häufig ist die Fläche, die den Kühen im Stall zur Verfügung steht, so klein, dass sie nicht alle gleichzeitig liegen können. Dann behindern oder verletzen sie sich sogar gegenseitig. Etwa 950.000 Millionen Rinder vegetieren auf diese Art und Weise in Deutschland vor sich hin. Knapp die Hälfte von ihnen sind Milchkühe. Die anderen sind Jungtiere in einem Alter ab sechs Monaten, Bullen, Färsen – also junge Kühe, die noch kein Kalb bekommen haben – und Mutterkühe.

