Eichsfeld. Das Thema Windkraftanlagen/Windparks wird derzeit heiß diskutiert. Überall formieren sich Bürgerinitiativen oder Arbeitsgruppen, die über die Planungen der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen (zu dem auch das Eichsfeld gehört und Landrätin Dr. Marion Frant die Präsidentin ist) informieren.
In vielen Gemeinden des Eichsfelds wird derzeit über sogenannte Vorranggebiete für Windkraftanlagen diskutiert. Immer wieder ist in Sitzungen zu hören, dass – sollte der Stadtrat oder Ortsteilrat einem Vorschlag nicht zustimmen – später überall Windräder gebaut werden könnten. Doch das stimmt so nicht.
Ein Vorranggebiet bedeutet zunächst nur, dass eine Fläche grundsätzlich für die Nutzung von Windenergie geeignet ist. Sie wird im sogenannten „Sachlichen Teilplan Energie“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen vermerkt. Das heißt aber keineswegs, dass dort automatisch Windräder entstehen.
Bevor ein Windpark gebaut werden kann, müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst braucht es Eigentümer, die ihr Land freiwillig verkaufen oder verpachten. Ohne deren Zustimmung geht gar nichts. Danach folgen umfangreiche Genehmigungsverfahren, in denen geprüft wird, ob die Anlagen umweltverträglich sind, ob der Abstand zur Wohnbebauung stimmt und ob keine Schutzgebiete betroffen sind.
Die Festlegung eines Vorranggebiets bedeutet also noch keinen Bau – sie grenzt vielmehr ein, wo überhaupt theoretisch gebaut werden dürfte. Außerhalb dieser Flächen sind Windräder in der Regel nicht erlaubt, weil sie dem sogenannten „Zielabweichungsverfahren“ unterliegen würden.
Umgekehrt kann aber auch innerhalb eines Vorranggebiets nur gebaut werden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die entsprechenden Genehmigungen erteilt sind.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben derzeit den Eindruck, die Entscheidungen seien schon gefallen. Tatsächlich aber steckt das Verfahren noch mitten in der Planung. Die Kommunen haben die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben und auf die Ausweisung der Flächen Einfluss zu nehmen.
Die Debatte um Windkraft im Eichsfeld ist also weit komplexer, als es in mancher Sitzung klingt. Klar ist: Es gibt weder eine Pflicht, überall Windräder zu bauen – noch ein Verbot, sie grundsätzlich zu errichten. Entscheidend sind die örtlichen Gegebenheiten, die Eigentumsverhältnisse und die Genehmigungspraxis.
Doch das Thema wirft viele Fragen auf. Warum wurden nicht schon seit Juli die Bürger beispielsweise mit Einwohnerversammlungen mit dem Inhalt des „Sachlichen Teilplan Energie“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen aufmerksam gemacht und informiert?
Ilka Kühn



