Die Maskenpflicht für bestimmte innerstädtische Bereiche in Göttingen sowie in Bovenden, Duderstadt, Hann. Münden und Osterode am Harz wird ab Donnerstag, 24. Februar 2022, angepasst. Das hat das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis per Allgemeinverfügung festgelegt.

Die Pflicht, eine FFP2-Maske (oder mit mindestens gleichwertigem Schutzniveau) zu tragen, dient dem weiteren Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus und gilt dort, wo viele Menschen unter freiem Himmel auf engem Raum zusammenkommen.

Göttingen

Die Maskenpflicht gilt sonnabends von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr in den Bereichen Weender Straße ab dem Ernst-Honig-Wall bis einschließlich Kornmarkt/Ecke Groner Straße. Sie gilt außerdem auf dem Wochenmarkt während dessen Öffnungszeiten.


Flecken Bovenden

Die Maskenpflicht gilt auf dem Gebiet des Wochenmarkts am Rathausplatz während der Öffnungszeiten.


Duderstadt

Die Maskenpflicht gilt auf dem Wochenmarkt an der ev.-luth. Kirche St. Servatius während der Öffnungszeiten.


Hann. Münden

Die Maskenpflicht gilt auf dem Wochenmarkt auf dem Dr.-Johann-Andreas-Eisenbart-Platz während der Öffnungszeiten.


Osterode am Harz

Die Maskenpflicht gilt auf dem Wochenmarkt auf dem Kornmarkt und dem Martin-Luther-Platz während der Öffnungszeiten.


Unabhängig von den genannten Bereichen empfiehlt das Gesundheitsamt, immer dann eine FFP2-Maske zu tragen, wenn Abstände zu anderen Personen nicht eingehalten werden können. Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 8 veröffentlicht. Darin sind auch die jeweiligen Lagepläne hinterlegt.

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