Leinefelde-Worbis. Zwei Jahre nach der Kündigung der damaligen Kämmerin der Stadtverwaltung Leinefelde-Worbis wird der Fall nun erneut vor Gericht verhandelt – diesmal in der Berufungsinstanz. Am heutigen Mittwoch (26. März) steht die Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht in Erfurt an.
Bereits im Juni 2023 hatte das Arbeitsgericht Nordhausen der Kündigungsschutzklage der ehemaligen Kämmerin stattgegeben. In der Verhandlung hatte die Kammer unter Vorsitz von Richter Uwe Stritzke beide Kündigungen – eine fristlose im August und eine weitere im Oktober 2022 – als rechtswidrig eingestuft. Die Stadtverwaltung, vertreten durch einen Rechtsanwalt, hatte damals erklärt, an ihrer Position festzuhalten. Auch die Klägerin und ihr Rechtsbeistand blieben bei ihrer Argumentation.
Das Gericht stellte unter anderem fest, dass die Beteiligung des Personalrates nicht ordnungsgemäß erfolgt sei und hinterfragte, ob eine Abmahnung nicht ein milderes Mittel gewesen wäre – auch im Hinblick auf die langjährige Tätigkeit der Klägerin bei der Stadtverwaltung seit 1988.
Die Stadt Leinefelde-Worbis hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Mit Spannung wird nun erwartet, wie das Landesarbeitsgericht die Sachlage bewertet – und ob es zu einer endgültigen Entscheidung im langjährigen Streit kommt.
Ilka Kühn