„Schließen sich Organspendebereitschaft und Patientenverfügung aus?
Rechtliche Fragen zu Therapiebegrenzungen“


Heilbad Heiligenstadt. Die beliebte und kostenfreie Vortragsreihe „Gesundheitsdialoge“ des Eichsfeld Klinikums geht in eine neue Runde. Auch im Jahr 2026 informieren monatlich Expert*innen, sowie Chefärztinnen und Chefärzte des Klinikums über aktuelle medizinische und gesundheitliche Themen.

Den Auftakt der Gesundheitsdialoge bildet ein Vortrag zu wichtigen rechtlichen Fragen rund um Patientenverfügung und Organspende. Was passiert, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, medizinische Entscheidungen zu treffen? Mit einer Patientenverfügung können Menschen frühzeitig festlegen, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen.

Auch die Organspende ist Ausdruck einer persönlichen Entscheidung. Wer
sich dafür entscheidet, erklärt seine Bereitschaft, nach dem eigenen Tod Organe für schwerkranke Menschen zur Verfügung zu stellen und damit möglicherweise Leben zu retten.

Doch wie verhalten sich diese beiden Willenserklärungen zueinander? Schließen sich Organspendebereitschaft und Patientenverfügung aus? Können sich daraus rechtliche oder ethische Konflikte ergeben – etwa bei der Frage nach Therapiebegrenzungen, dem Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen oder der ärztlichen Behandlung am Lebensende?

Diese und weitere rechtliche Aspekte beleuchtet Dr. med. Uwe Schotte, Chefarzt der Klinik für Palliativmedizin im Eichsfeld Klinikum, in seinem Vortrag am 22. Januar um 17:30 Uhr in der Cafeteria des Eichsfeld Klinikums in Heiligenstadt.

Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit, dem Experten persönlich Fragen zu stellen und in den Dialog zu treten. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.