Nahezu jeder achte Online-Shopper ist in den vergangenen zwei Jahren auf einen Fakeshop reingefallen. Mit Werbung auf Google und Meta erreichen Fakeshops Millionen Nutzer. Deutscher Verbrauchertag 2025: Bundesregierung und Europäische Union müssen die Rechte von Verbrauchern beim Online-Shopping stärken.
Täuschend echt aussehende Fakeshops bringen Käufer:innen immer wieder um ihr Geld. Nahezu jeder achte (12 Prozent) Online-Shopper ist in den vergangenen zwei Jahren auf einen Fakeshop reingefallen, zeigt eine Forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Besonders ärgerlich: Die Hälfte (50 Prozent) der von der Verbraucherzentrale untersuchten Fakeshops schalten Werbung auf Plattformen von Google oder Meta.
„Fakeshops sind ein großes Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher. Es ist inakzeptabel, wenn Fakeshops über Werbung bei Google, Facebook oder Instagram auf sich aufmerksam machen können und Verbraucher:innen so auf Betrug hereinfallen“, sagt Ramona Pop, Vorstand beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat 653 Fakeshops untersucht, für die der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale eine Warnung ausgesprochen hat. Ergebnis: Für die Hälfte (50 Prozent) der Seiten schalteten Google oder Meta Werbung. Damit haben die Betreiber der Fakeshops das Potenzial, Millionen Nutzer zu erreichen. Allein die fünf reichweitenstärksten Shops kamen auf mindestens 134 Millionen Anzeigenimpressionen auf den Google-Plattformen.
Der Digital Services Act verpflichtet sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, Risiken zu erkennen und zu verringern, die durch ihr Geschäftsmodell entstehen können. „Wer mit Werbung sein Geld verdient, darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen!“, sagt Pop. „Die großen Plattformen müssen stärker gegen betrügerische Werbung vorgehen. Die Europäische Kommission muss die Regeln des Digital Services Act konsequent durchsetzen.“
Shopping 4.0 – Wer zahlt den Preis?
Unter dem Titel „Shopping 4.0 – Wer zahlt den Preis?“ diskutieren beim Deutschen Verbrauchertag am 6. November 2025 Wissenschaft, Politik und Verbraucherschützer über die Frage, wie Verbraucher beim Online-Shopping besser geschützt werden müssen. Mit manipulativen Designs, unfair personalisierten Praktiken und Sucht-Mechanismen werden die Schwächen von Verbrauchern gezielt ausgenutzt. Gefährliche Produkte aus Drittstaaten, die nicht sicher, geschweige denn nachhaltig sind, landen immer häufiger auf dem europäischen Markt. Mit Krediten wie „Buy now, pay later“ wird ein Einkauf auch dann möglich, wenn man eigentlich gar nicht liquide ist. Und der nächste Umbruch kündigt sich an: KI-Agenten sollen den Einkauf künftig steuern.
„Damit Verbraucherinnen und Verbraucher beim Online-Shopping gut geschützt sind, müssen Bundesregierung und Europäische Kommission die Verbraucherrechte stärken. Sie müssen da dranbleiben und dürfen nicht einknicken“, sagt Pop.
Im Jahr 2024 erfassten die Verbraucherzentralen mehr als 10.000 Verbraucherbeschwerden über Fakeshops. Die Beschwerden waren im Vergleich zum Jahr 2023 um 47 Prozent gestiegen. Für die ersten drei Quartale 2025 liegen den Verbraucherzentralen bereits über 8.000 Beschwerden zu diesem Thema vor.
In einer repräsentativen Forsa-Befragung gaben 70 Prozent der Verbraucher, die in den letzten zwei Jahren online eingekauft haben, an, dass sie in dieser Zeit auf einen Online-Shop gestoßen sind, der auf sie unseriös oder betrügerisch gewirkt hat. Mehr als die Hälfte (51 Prozent) sind sogar mehrmals auf einen solchen Shop gestoßen. In den letzten Jahren sind Fakeshops immer professioneller und schwerer zu erkennen geworden. Der finanzielle Schaden bei den Betroffenen geht in die Millionen. Über den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale können Verbraucher unkompliziert prüfen, ob ein Online-Shop seriös ist.
Untersuchung: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die neuen Transparenzvorschriften genutzt und geprüft, ob Werbeanzeigen von betrügerischen Shops in den Datenbanken der größten Online-Plattformen zu finden sind. Dazu wurden am 18. September 2025 die Domains von 653 Webseiten, zu denen die Verbraucherzentrale im laufenden Jahr 2025 eine Fakeshop-Warnung veröffentlicht hat, mit den Werbedatenbanken von Google und Meta abgeglichen. Weitere Details zur Methodik der Erhebung finden sich im Untersuchungsbericht.
Verbraucherbefragung: Die hier erwähnten Befragungs-Daten stammen aus dem Verbraucherreport 2025. Für diesen führte forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands eine repräsentative Telefonbefragung mit 1.503 Personen durch (CATI Dual-Frame). Berücksichtigt wurden deutschsprachige Menschen ab 14 Jahren in Privathaushalten in Deutschland. Erhebungszeitraum des aktuellen Verbraucherreports war der 1. bis 12. September 2025. Die statistische Fehlertoleranz liegt bei ± 3 Prozentpunkten in der Gesamtstichprobe.
Beschwerdestatistik: Die Auswertungen der Beschwerdestatistik basieren auf der Vorgangserfassung aller 16 Verbraucherzentralen in den insgesamt rund 200 Beratungsstellen in Deutschland. Die Vorgangserfassung stellt die statistische Erfassung aller Verbraucheranliegen dar, die im Rahmen der institutionellen Verbraucherarbeit an die Verbraucherzentralen herangetragen werden. Direkte Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Vorkommens bestimmter Verbraucherprobleme in der Gesamtbevölkerung sind daraus jedoch nicht ableitbar.
