Weimar. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen fordert das Bundesgesundheitsministerium als Rechtsaufsicht auf, die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Honorarkürzung bei den Psychotherapeuten unverzüglich zurückzunehmen.
Der Beschluss kommt einer Demütigung der knapp 600 in Thüringen tätigen Psychotherapeuten und einem Schlag ins Gesicht für all ihre Patienten gleich. Nie war der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung so groß wie heute.
Für jede einzelne Psychotherapie-Praxis bedeutet die Kürzung einen jährlichen Verlust mehrerer tausend Euro. Die wirtschaftliche Existenz der ambulanten Praxen wird fahrlässig aufs Spiel gesetzt, und zwar in einer Fachgruppe, die ohnehin schon zu jenen mit den niedrigsten Honoraren zählt.
Dabei wird nicht nur die Arbeit der Psychotherapeuten herabgesetzt, auch ihr Nutzen für die Gesellschaft wird völlig außer Acht gelassen. Psychische Erkrankungen sind mit einem Anteil von 40 bis 45 Prozent der Hauptgrund aller Berufsunfähigkeiten. Frühzeitige psychotherapeutische Behandlung kann dazu beitragen, Menschen für ein selbstbestimmtes Leben mental fit zu halten. Bereits 2011 zeigte eine Analyse der Techniker Krankenkasse*, dass jeder in die ambulante Psychotherapie investierte Euro zu einem gesamtgesellschaftlichen Nutzen zwischen zwei und vier Euro führt.
Hintergrund
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte am 11. März gegen die Stimmen der Ärzte- und Psychotherapeutenvertreter beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ab 1. April 2026 um 4,5 Prozent zu kürzen.

