Die Stadt Leinefelde-Worbis hat die Hebesätze der Gemeindesteuern für das Kalenderjahr 2026 festgesetzt. Sie bleiben unverändert und entsprechen den Werten des Jahres 2025.
Für das Jahr 2026 gelten folgende Hebesätze:
Grundsteuer A: 450 Prozent
Grundsteuer B: 495 Prozent
Gewerbesteuer: 420 Prozent
Die Grundsteuer wird weiterhin auf Basis der zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide erhoben. Die fälligen Vierteljahres- oder Jahresbeträge sind zu den vorgesehenen Terminen auf ein Konto der Stadt Leinefelde-Worbis unter Angabe des jeweiligen Kassenzeichens zu überweisen.
Für die Stadtkasse bestehen folgende Bankverbindungen:
Kreissparkasse Eichsfeld
IBAN DE75 8205 7070 0100 0205 00
BIC HELADEF1EIC
VR-Bank Mitte eG
IBAN DE02 5226 0385 0007 1929 75
BIC GENODEF1ESW
Liegt der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat vor, erfolgt der Einzug wie gewohnt automatisch zu den jeweiligen Fälligkeiten. Die Zahlungstermine für die Grundsteuer sind: 15.02.2026; 15.05.2026; 15.08.2026 sowie 15.11.2026 sowie der 01.07.2026 (nur Jahreszahler)
Hundesteuer 2026
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter werden darauf hingewiesen, dass laut Hundesteuersatzung jede über drei Monate alte Hundehaltung unverzüglich anzumelden ist. Die Hundesteuerbescheide aus dem Jahr 2023 und die seit 2023 ausgegebenen Hundesteuermarken behalten ihre Gültigkeit. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und wird zum 1. Juli 2026 fällig. Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat erfolgt die Abbuchung automatisch zum Fälligkeitstermin.
Für Rückfragen steht das Steueramt der Stadt Leinefelde-Worbis zur Verfügung:
Telefon 03605/200-227
Telefon 03605/200-223
