Heilbad Heiligenstadt. Wer zu einem Gerichtstermin geladen ist, sollte erscheinen – das ist selbstverständlich. Weniger selbstverständlich ist jedoch, wie ein 35-Jähriger am Donnerstagmittag den Weg dorthin zurücklegte.


Der Mann war zum Termin am Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt vorgeladen. Gegen 11 Uhr nutzte er in Dingelstädt ein offenstehendes Auto, dessen Besitzer sich gerade kurz entfernt hatte, und fuhr damit ohne Erlaubnis in Richtung Kreisstadt.


Noch während der Fahrt wurden Fahndungsmaßnahmen nach dem Fahrzeug eingeleitet. Im Bereich des Amtsgerichts konnten Beamte schließlich sowohl das Auto als auch den mutmaßlichen Fahrer feststellen. Dieser hielt sich zwischenzeitlich auf einer Raucherinsel auf und bereitete sich offenbar auf seinen Termin vor.


Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen räumte der 35-Jährige die Tat ein. Er konnte weder eine gültige Fahrerlaubnis vorweisen noch war das Fahrzeug ordnungsgemäß genutzt worden. Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.


Hinzu kommt ein weiterer Vorwurf: Der Mann gab an, am Vorabend Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Ein Vortest bestätigte dies, weshalb eine Blutentnahme zur genauen Bestimmung der Wirkstoffkonzentration angeordnet wurde.


Die Geschichte zeigt deutlich: Ein Gerichtstermin ist kein Freifahrtschein – und schon gar kein Anlass, weitere Straftaten zu begehen.