In Thüringen sind die Landkreise Eichsfeld, Nordhausen, Kyffhäuser, Sömmerda, Unstrut-Hainich und nun aktuell der Wartburgkreis von Geflügelpestfällen bei Wildvögeln betroffen.Im Landkreis Nordhausen wurde gestern der amtliche Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest in einem Bestand mit rund 50 Gänsen und 50 Enten festgestellt.

Die Tiere hatten in der Auslaufhaltung vor der Aufstallungsanordnung Kontakt mit einem Kranich, der das Virus so in die Haltung hineingebracht haben könnte. Bei drei verendeten Gänsen konnte das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) Aviäres Influenza-Virus nachweisen. Das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat bereits jetzt alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet.

Das Thüringer Sozialministerium hat bereits am 29. Oktober 2025 den Thüringer Bauernverband e. V., den Landesverband der Rassegeflügelzüchter Thüringens e.V. und den Geflügelwirtschaftsverband Thüringen e. V. umfassend zum aktuellen Stand der Geflügelpest in Deutschland und Thüringen sowie zu den ergriffenen Maßnahmen im Freistaat informiert. Das gemeinsame Hauptziel ist dabei weiterhin der Schutz vor einem Eintrag des Geflügelpestvirus in Geflügelhaltungen.

Aktuelle Schutzmaßnahmen erweitert

Bislang erfolgten in Thüringen unter anderem die Anordnung der Stallpflicht in Risikogebieten und die Erhöhung von Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter.

Diese Maßnahmen werden nun ergänzt durch Regelungen zu Geflügelausstellungen und die Beschränkung des Zukaufs von Hausgeflügel über Händler und Märkte.

Durch diese Schutzmaßnahmen soll eine Infektionsgefahr bei Ausstellungen durch kranke Tiere weitestgehend vermieden werden. Dazu gehören beispielsweise eine klinische Untersuchung von Tieren, die bei den Veranstaltungen ausgestellt werden, und eine Verpflichtung zur wildvogelsicheren Aufstallung der Tiere des Bestandes des Ausstellenden für mindestens 14 Tagen vor einer Ausstellung. Je nach Risikobewertung der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter können diese Maßnahmen weiter angepasst werden.

Zusätzlich wird auch durch die zuständigen Behörden geregelt, dass ein Zukauf von Hausgeflügel über Märkte oder Händler nur noch möglich ist, wenn die Tiere klinisch gesund sind und im Falle von Wassergeflügel zusätzlich ein negatives Untersuchungsergebnis auf das HPAI-Virus vorweisen können.

Weitere Informationen sind bei den zuständigen Thüringer Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern (https://verbraucherschutz.thueringen.de/ueberwachung-vor-ort) und auf der Homepage des Sozialministeriums zu finden (https://soziales.thueringen.de/veterinaerwesen/). Hier gibt eine interaktive Karte Aufschluss über die Gebiete, in denen Hausgeflügel aktuell aufgestallt werden muss.