Frau Ministerin a.D. Heike Werner, bis Dezember 2024 Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, hat die Thüringer Staatskanzlei gemäß § 5a Thüringer Ministergesetz davon in Kenntnis gesetzt, dass sie beabsichtigt, eine leitende Tätigkeit bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V. aufnehmen zu wollen.
Das nach dem Ministergesetz für diese Fälle gebildete beratende Gremium hat über den Sachverhalt beraten und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass Frau Werner bereits im Dezember 2024 aus dem Amt als Thüringer Ministerin ausgeschieden ist, dem Kabinett empfohlen, die Erwerbstätigkeit nicht zu untersagen.
Das Kabinett hat sich in der Sitzung am 13. Januar 2026 mit der Thematik befasst und ist dieser Empfehlung gefolgt. Die Entscheidung des Kabinetts wurde Frau Werner zwischenzeitlich zugestellt.
Ehemalige Mitglieder der Landesregierung, die beabsichtigen, innerhalb der ersten 24 Monate nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit oder sonstige entgeltliche Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufzunehmen, haben dies der Landesregierung anzuzeigen, die nach Empfehlung eines beratenden Gremiums über die Anwendung einer Karenzregelung entscheidet.

