Thüringens Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, Beate Meißner, hat heute im zuständigen Landtagsausschuss über die aktuelle Asyl- und Rückführungssituation berichtet. Ihre Bilanz fällt klar aus: Die Zahl der Asylgesuche ist deutlich gesunken, die Verteilung auf die Kommunen konnte reduziert werden, und freiwillige Ausreisen sind gestiegen.
Zudem zeigt sich: Die neue Abschiebungshafteinrichtung des Landes in Arnstadt wirkt. Rückführungen können dadurch effektiver vollzogen werden.
Im laufenden Jahr 2025 wurden bis zum 3. September 1998 Asylsuchende über das EASY-System in Thüringen aufgenommen. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 3556 Personen. Das entspricht einem Rückgang um knapp 44 Prozent. Ministerin Meißner betonte, dass dies das Ergebnis einer klaren migrationspolitischen Linie sei: „Die Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene zeigen Wirkung. Wir steuern Zuwanderung, begrenzen irreguläre Zugänge und setzen geltendes Recht konsequent um.“
Die Festlegung der Landesregierung, dass Personen aus sicheren Herkunftsstaaten bis zur Rückführung im Erstaufnahmesystem verbleiben, entlastet zugleich die Kommunen erheblich. Erstmals sei am Montag, dem 1. September auch eine Rückführung direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl gelungen.
Bis Ende Juli konnten in Thüringen 250 vollziehbar ausreisepflichtige Personen abgeschoben werden – darunter vier verurteilte Straftäter aus Afghanistan. Zudem wurden drei Sammelchartermaßnahmen federführend organisiert. Ergänzend dazu stieg auch die Zahl freiwilliger Ausreisen deutlich: 317 Personen verließen das Bundesgebiet im Rahmen des Rückkehrförderungs- und Reintegrationsprogramms (REAG/GARP). Das sind rund 154 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum (125 Personen). „Wir setzen auf die freiwillige Rückkehr, aber dort, wo sie nicht gelingt, muss die zwangsweise Rückführung möglich und durchsetzbar sein“, so Meißner.
Besonders positiv bewertet die Ministerin die ersten Wochen der neuen Abschiebungshafteinrichtung in Arnstadt. Seit Aufnahme des Regelbetriebs am 15. August konnten bereits sieben Personen zur Sicherstellung der Rückführung untergebracht werden. Drei davon wurden inzwischen erfolgreich abgeschoben. Es handelt sich dabei vor allem um Personen, die sich bereits einer geplanten Rückführung entzogen hatten und untergetaucht waren. Zum aktuellen Zeitpunkt sind vier der zehn verfügbaren Haftplätze belegt. Weitere Aufnahmeersuchen liegen vor, davon einige aus anderen Bundesländern. „Diese Zahlen zeigen, dass Abschiebungshaft notwendig und wirksam ist. Sie ist ein rechtsstaatliches Mittel, um den Vollzug der Rückführung sicherzustellen und das Vertrauen in unsere Migrationspolitik zu stärken“, erklärte Meißner.
Die Landesregierung werde auch weiterhin konsequent auf eine geordnete, gesteuerte und rechtsstaatlich fundierte Migrationspolitik setzen. Thüringen trage damit Verantwortung in einem sensiblen Bereich und bleibe zugleich verlässlicher Partner für die Kommunen vor Ort.