Infos aus dem Eichsfeld, den Nachbarkreisen und mehr

Autor: Ilka Kühn (Seite 3 von 907)

Richtfest am Bärenpark: Neuer Eingang nimmt Gestalt an

Worbis. Am neuen Eingangsgebäude des Alternativen Bärenparks Worbis wird am Donnerstag, 5. November 2026, Richtfest gefeiert. Beginn ist um 15.30 Uhr. Der Neubau soll den Empfang der Besucher verbessern und zusätzliche Möglichkeiten für Information, Bildung und Begegnung schaffen.

So soll das neue Eingangsgebäude am Bärenpark Worbis einmal aussehen, wenn es fertig ist. Visualisierung: Stadermann Architekten
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Sternsinger aus Heiligenstadt fahren zum Papst

Heilbad Heiligenstadt. Vier Kinder aus Heilbad Heiligenstadt fahren am 28. Dezember 2026 als Sternsinger nach Rom, wo sie am 30. Dezember an der Generalaudienz von Papst Leo XIV. teilnehmen; am 1. Januar 2027 feiern sie den Neujahrsgottesdienst mit dem Papst mit. Danach, am 2. Januar 2026, geht es wieder zurück ins Eichsfeld.

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Schulnetzplanung und Schwellenbeize Thema im Leinefelder Ortsteilrat

An der Schwellenbeize soll die Gebietszugehörigkeit von einem „Mischgebiet“ zu
einem „Sondergebiet“ geändert werden, damit das geplante Projekt umgesetzt werden kann.

Leinefelde. Die Änderung an der Schwellenbeize und die geplante Schulnetzplanung in Leinefelde beschäftigen heute, am 28. Oktober, auch den Ortsteilrat. Die öffentliche Sitzung beginnt um 16.30 Uhr im Rathaus Wasserturm.

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Riester-Rente: Sparkassenkunden sollten Kosten prüfen

Wer einen Riester-Banksparplan bei einer Sparkasse abgeschlossen hat, sollte seine Unterlagen zum Beginn der Rentenauszahlung genau prüfen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Thüringen wurden beim Übergang in die Rentenphase möglicherweise unzulässige Kosten berechnet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft deshalb Sammelklagen und bittet Betroffene, sich zu melden.

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Telekom darf Netzkennung nicht für Werbung nutzen

Wer im Januar 2026 auf sein Smartphone schaute, wunderte sich möglicherweise über eine ungewohnte Anzeige: Statt der Netzkennung „Telekom.de“ war bei vielen Telekom-Kunden der Satz „Im besten Netz“ zu lesen. Diese Werbeaktion war rechtswidrig. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden.

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