Landkreis Eichsfeld. Die seit Anfang November angeordnete Stallpflicht für Geflügel wird mit Wirkung zum 09.12.2025 wieder aufgehoben.


Grundlage ist die aktuelle Risiko-Einschätzung für den Landkreis Eichsfeld im Zusammenhang
mit der Lage in den Nachbarkreisen. Im Landkreis Eichsfeld wurde trotz laufendem Monitoring seit dem 4. November 2025 kein erkranktes Tier mehr aufgefunden; in angrenzenden Kreisen ruht das Geschehen seit ca. 14 Tagen.

Die Belastung von Geflügel, das üblicherweise Freilauf hat, ist durch eine längere Stallpflicht nicht unerheblich. Die zuständige Behörde muss hier Seuchenschutz- gegen Tierschutz-Gesichtspunkte abwägen, wobei zum jetzigen Zeitpunkt die Stallpflicht zu Gunsten des Tierschutzes wieder aufgehoben werden kann.