
Heilbad Heiligenstadt. Auch zum kommenden Jahreswechsel dürfen in der historischen Altstadt von Heilbad Heiligenstadt keine Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk, z. B. Raketen, Batterien, Böller) abgebrannt werden. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz vom 5. November 2025, die nun gemäß § 24 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) öffentlich bekannt gemacht wird.
Schutz von Menschen, Tieren und historischer Bausubstanz
Das Verbot dient dem Schutz der denkmalgeschützten Altstadt, der Minimierung von
Brandgefahren sowie dem Umwelt-, Tier- und Gesundheitsschutz. Besonders zu schützen sind
die engen Fachwerkstrukturen, Kirchen und Einrichtungen wie Pflegeheime und Kliniken, die in
der Verbotszone liegen.
Lageplan und Geltungsbereich
Die genaue Abgrenzung des Verbotsgebietes ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Die
Verfügung gilt für den Zeitraum vom 31. Dezember 2025 bis einschließlich 1. Januar 2026.
Hinweis zur Bekanntmachung
Gemäß § 41 Abs. 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz wird im Rahmen der öffentlichen
Bekanntmachung nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung samt Lageplan veröffentlicht.
Die vollständige Fassung mit Begründung ist auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz einsehbar.
Die Allgemeinverfügung folgt bewährten Regelungen der Vorjahre und ergänzt das bundesweit geltende generelle Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen.
