Ab 1. Juli 2022 gibt es eine Neuerung im Bereich Zahnmedizin, die Versicherten und Zahnärzten gleichermaßen Zeit spart, somit durch schnellere Behandlungen der Gesundheit und durch eingespartes Papier sogar der Umwelt zu Gute kommt.

Die AOK PLUS hat beim „elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für zahnärztliche Leistungen“ (kurz: eBZ-Verfahren) als Pionier mitgewirkt.

Erleichterung für Versicherte und Zahnärzte
Bisher mussten Versicherte oder Zahnärzte alle genehmigungspflichtigen zahnärztlichen Leistungen, beispielsweise den rosafarbenen Heil- und Kostenplan für Zahnersatz oder für eine kieferorthopädische Behandlung, per Post an die Krankenkassen senden. Die Antwort kam wiederum per Post. Ab 1. Juli 2022 können Zahnärzte und Kieferorthopäden die Anträge digital an Krankenkassen senden. Das hat viele Vorteile: Für die Versicherten bedeutet das eBZ-Verfahren eine deutliche Erleichterung: Sie müssen sich nicht mehr selbst darum kümmern und profitieren von einer kürzeren Bearbeitungszeit. „Auch die Arbeit der Zahnärzte wird einfacher, schneller und ressourcenschonender, das digitale Verfahren spart Zeit und Papier: Die Zahnärzte müssen für den Antrag nur Datenfelder anklicken und können dann sofort versenden, der Leistungsentscheid der AOK PLUS kommt zügig und wird automatisch in die Praxisverwaltungssoftware übernommen“, erläutert Franziska Musch, die das Projekt bei der AOK PLUS leitet.

AOK PLUS ist Vorreiter
In der AOK PLUS ist das neue Verfahren bereits zum 1. Januar 2022 im Rahmen der Pilotphase gestartet. „Unser Projektteam konnte schon über 500 digitale Leistungsanträge erfolgreich bearbeiten. Wir blicken optimistisch auf den offiziellen Start und freuen uns, dass der alte Heil- und Kostenplan aus Papier nun bald ausgedient hat“, so Franziska Musch.

Wie funktioniert Datenaustausch Zahnersatz oder Kieferorthopädie digital?
Beim eBZ-Verfahren erfolgt ein direkter elektronischer Datenaustausch zwischen Zahnarztpraxis und Krankenkasse über ein sogenanntes KIM-Postfach. KIM ist die Abkürzung für „Kommunikation im Medizinwesen“. „Rund 75 Prozent der Zahnärzte und Kieferorthopäden haben bereits eine KIM-Anbindung. Die digitalen Leistungsanträge erhalten die zuständigen Mitarbeitenden bei der AOK PLUS in Echtzeit direkt in ihren Posteingang. Diese können so schneller bearbeitet werden. Auch der Leistungsentscheid wird elektronisch zurück an die Praxen übermittelt. Unsere Versicherten erhalten die Entscheidung weiterhin per Post. Zukünftig sollen bestimmte Fallkonstellationen sogar automatisch genehmigt werden“, berichtet die Projektleiterin.

Stufenweise Digitalisierung
Die Zahnarztpraxen nehmen ab dem 1. Juli stufenweise am neuen Verfahren teil. Während der bundesweiten Einführungsphase werden die altbekannten Formulare in Papierform weiterhin akzeptiert. „Das erleichtert den Übergang in die neue, digitale Welt. Uni-Kliniken sowie Zahnarztpraxen, die bald aus Altersgründen schließen werden, nehmen nicht am eBZ-Verfahren teil. Wir gehen davon aus, dass bereits bis Jahresende 2022 alle anderen Zahnarzt- und Kieferorthopädiepraxen in Sachsen und Thüringen das neue Verfahren anwenden, da viele bereits eine KIM-Anbindung haben und das digitale Verfahren einfach viele Vorteile bietet“, erklärt Franziska Musch.

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