Erfurt. Der Thüringer Landtag beschäftigt sich derzeit mit einer Änderung des Glücksspielstaatsvertrags. Wer sich durch die 32 Seiten des Gesetzentwurfs arbeitet, stößt auf viele Paragrafen, Verweise und Fachbegriffe. Dabei geht es im Kern um einige wenige Änderungen.

Vor allem soll stärker gegen illegales Glücksspiel im Internet vorgegangen werden. Bisher war es rechtlich schwierig, den Zugang zu unerlaubten Glücksspielseiten wirksam sperren zu lassen. Künftig sollen die zuständigen Behörden leichter gegen solche Angebote vorgehen können. Wenn Maßnahmen gegen den eigentlichen Betreiber einer illegalen Glücksspielseite nicht möglich oder nicht erfolgversprechend sind, können auch Internetanbieter verpflichtet werden, den Zugang zu solchen Angeboten zu sperren.

Eine weitere Änderung betrifft die Überprüfung von Glücksspielanbietern. Bestehen Zweifel an deren Zuverlässigkeit, sollen die Behörden künftig auch Erkenntnisse deutscher und ausländischer Polizei- und Strafverfolgungsbehörden abfragen können. Hintergrund ist, dass viele Glücksspielunternehmen international tätig sind und die Behörden auch mögliche Straftaten oder andere relevante Erkenntnisse berücksichtigen wollen.

Verschärft werden außerdem die Regeln beim sogenannten Spielersperrsystem. Darüber wird geprüft, ob ein Spieler für die Teilnahme an bestimmten Glücksspielen gesperrt ist. Die dafür vergebenen Zugangsdaten dürfen künftig ausdrücklich nur für die jeweilige Spielstätte oder die jeweilige Internetseite verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist verboten. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.


Daneben enthält der Staatsvertrag mehrere Änderungen, die vor allem die Arbeit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder betreffen. So soll der Verwaltungsrat nicht mehr mit jedem kleinen Vertragsabschluss befasst werden müssen. Außerdem sollen seine Sitzungen und Beratungen vertraulich sein. Parlamentarische Auskunftsrechte bleiben davon unberührt.

Auch bei der Finanzkontrolle soll das Verfahren vereinfacht werden. Bei der Auswahl der Abschlussprüfer müssen künftig nicht mehr sämtliche beteiligten Länder mitwirken.

Für Thüringen steht jetzt die parlamentarische Zustimmung zu dem Staatsvertrag an. Der zuständige Minister hatte den Vertrag bereits im März 2026 für den Freistaat unterzeichnet. Damit er für Thüringen endgültig ratifiziert werden kann, muss nun noch der Landtag zustimmen. Erst wenn alle Bundesländer ihre Ratifikationsverfahren abgeschlossen haben, kann der geänderte Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten.

Unterm Strich soll die Glücksspielaufsicht mehr Möglichkeiten bekommen, illegale Angebote zu bekämpfen, Anbieter genauer zu überprüfen und bestehende Regeln besser durchzusetzen.