Die Zahl der medizinisch-psychologischen Untersuchungen, kurz MPU, ist in Deutschland erneut gesunken. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 70.135 Begutachtungen durchgeführt. Das waren knapp sieben Prozent weniger als im Vorjahr, wie die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) mitteilt.

Häufigster Anlass für eine MPU waren weiterhin Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Alkohol. Rund 40 Prozent aller Gutachten entfielen auf entsprechende Fragestellungen. Bei 31 Prozent der Untersuchungen ging es um eine erstmalige Alkoholauffälligkeit, bei neun Prozent um wiederholte Verstöße. Weitere vier Prozent betrafen eine Kombination aus Alkohol und verkehrs- oder strafrechtlichen Delikten.

Etwa 21 Prozent der Begutachtungen wurden wegen Drogen oder Medikamenten angeordnet. Im Jahr 2024 hatte dieser Anteil noch bei 25 Prozent gelegen. Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol- oder Drogeneinfluss machten rund 20 Prozent aus. Hinzu kamen sonstige Anlässe mit etwa 14 Prozent. Körperliche Mängel spielten mit weniger als einem Prozent nur eine geringe Rolle.

Bei den Ergebnissen gab es gegenüber dem Vorjahr kaum Veränderungen. Knapp 58 Prozent der begutachteten Personen wurden als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft. Rund 38 Prozent erhielten ein negatives Gutachten. Etwa vier Prozent wurde die Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung empfohlen.

Das MPU-Gutachten dient den Fahrerlaubnisbehörden als Entscheidungsgrundlage. Es soll klären, ob eine Person derzeit geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen und eine Fahrerlaubnis behalten oder zurückerhalten kann. In bestimmten Fällen ist nach Zustimmung der zuständigen Behörde auch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs möglich. Nach dessen erfolgreichem Abschluss kann die Fahrerlaubnis neu erteilt werden.

Zahl der MPU-Begutachtungen geht weiter zurück

Die Zahl der medizinisch-psychologischen Untersuchungen, kurz MPU, ist in Deutschland erneut gesunken. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 70.135 Begutachtungen durchgeführt. Das waren knapp sieben Prozent weniger als im Vorjahr, wie die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) mitteilt.

Häufigster Anlass für eine MPU waren weiterhin Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Alkohol. Rund 40 Prozent aller Gutachten entfielen auf entsprechende Fragestellungen. Bei 31 Prozent der Untersuchungen ging es um eine erstmalige Alkoholauffälligkeit, bei neun Prozent um wiederholte Verstöße. Weitere vier Prozent betrafen eine Kombination aus Alkohol und verkehrs- oder strafrechtlichen Delikten.

Etwa 21 Prozent der Begutachtungen wurden wegen Drogen oder Medikamenten angeordnet. Im Jahr 2024 hatte dieser Anteil noch bei 25 Prozent gelegen. Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol- oder Drogeneinfluss machten rund 20 Prozent aus. Hinzu kamen sonstige Anlässe mit etwa 14 Prozent. Körperliche Mängel spielten mit weniger als einem Prozent nur eine geringe Rolle.

Bei den Ergebnissen gab es gegenüber dem Vorjahr kaum Veränderungen. Knapp 58 Prozent der begutachteten Personen wurden als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft. Rund 38 Prozent erhielten ein negatives Gutachten. Etwa vier Prozent wurde die Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung empfohlen.

Das MPU-Gutachten dient den Fahrerlaubnisbehörden als Entscheidungsgrundlage. Es soll klären, ob eine Person derzeit geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen und eine Fahrerlaubnis behalten oder zurückerhalten kann. In bestimmten Fällen ist nach Zustimmung der zuständigen Behörde auch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs möglich. Nach dessen erfolgreichem Abschluss kann die Fahrerlaubnis neu erteilt werden.