Unberechtigte Rechnung für Horoskop-, KI- oder Fitness-Dienst
Ohne jemals von der Firma Margot Brands Limited gehört zu haben, erhalten aktuell Verbraucher in Thüringen und anderen Bundesländern Rechnungen über mehrere Hundert Euro. Die Verbraucherzentrale rät: sofort widersprechen und nicht bezahlen.
Die Angebote sollen das Leben leichter machen: der Horoskop-Dienst „Astrolonova“, der Fitness-Planer „Fitnovaness“, der Ernährungs-Ratgeber „Novavitalia“ oder der KI-Chat „Bongochat“. Tatsächlich aber sorgen sie aktuell für Ärger bei zahlreichen Verbraucher in Thüringen – beispielsweise in Erfurt, Jena, Gera, Schleiz, Leinefelde, Mühlhausen und Bad Salzungen. Unter anderem dort suchten Betroffene die Beratung der Verbraucherzentrale auf. Betrieben werden alle Angebote von der Firma Margot Brands Limited aus Hongkong. Auch die „NovaMestruHilfe“ gehört dazu.
Margot Brands versendet Rechnungen über mehrere Hundert Euro, oftmals für ein angebliches Jahres-Abo. Die Ratsuchenden erinnern sich nicht daran, etwas bestellt oder einen Vertrag geschlossen zu haben. Wie das Unternehmen an die Verbraucherdaten kam, ist unklar. In der unverhofften E-Mail mit der Rechnung findet sich auch ein Widerrufsbutton. Einen Klick auf diesen Button nimmt Margot Brands zum Anlass, Wertersatz zu fordern für angeblich bereits erfolgte Leistungen.
In den Schreiben wird oft sofort mit einem Inkassobüro, zusätzlichen Gebühren oder einem Schufa-Eintrag gedroht. Die Beschwerden über Margot Brands häufen sich auch bei den Verbraucherzentralen in anderen Bundesländern. Die Internetseiten zu den Angeboten sind in einigen Fällen nicht mehr erreichbar.
Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt davor, die Forderungen vorschnell zu bezahlen. „Entscheidend ist, ob überhaupt ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist“, erläutert Laura Klink, Beraterin für Verbraucherrecht in Erfurt. Nach deutschem Recht gilt: Für einen Vertragsschluss braucht es zwei Seiten, die dem Vertrag zustimmen. Kann die Zustimmung der einen Seite nicht nachgewiesen werden, ist nicht von einem gültigen Vertrag auszugehen. „Ein Anbieter muss im Streitfall die Zustimmung der Kunden zum Vertrag belegen können“, erläutert Laura Klink. „Kann er das nicht, handelt es sich bei der Behauptung, es gebe einen Vertrag, um einen Fake.“
Wichtig ist auch: Vor einem Vertragsschluss müssen alle Kosten und Bedingungen genannt werden. Ein gültiger Vertrag entsteht nur, wenn Kund:innen vor dem Absenden der Bestellung klar erkennen konnten, dass die Bestellung etwas kostet. Zum Beispiel durch einen Button mit der eindeutigen Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“.
Rechnung erhalten? Das ist jetzt wichtig:
• Ruhig bleiben und sich nicht unter Druck setzen lassen. Auch wenn sich ein Inkassobüro meldet, ändert das nichts an der Rechtslage.
• Schriftlich widersprechen. Betroffene sollten der Firma mitteilen, dass sie keinen Vertrag geschlossen haben. Da Margot Brands in Hongkong sitzt, kann dies auch per E-Mail mit Lesebestätigung geschehen. Einen Bekannten in cc zu setzen, kann helfen, um den Vorgang zu dokumentieren.
• Alle Schreiben und Mahnungen aufbewahren und das eigene Bankkonto im Blick behalten. Bei Abbuchungen: Sofort die Bank kontaktieren.
• Betroffene können wegen Betrugsversuchs durch unseriöse Firmen Strafanzeige stellen. Das geht auch bequem online unter www.online-strafanzeige.de.
• Die Verbraucherzentrale Thüringen berät zu unberechtigten Forderungen. Termin-Telefon: 0361 555 14 0.

