Thüringer Bürgerinnen und Bürger sollen künftig einfacher Zugang zu empfohlenen Schutzimpfungen erhalten. Die Thüringer Gesundheitsämter können ab sofort Impfungen für gesetzlich Versicherte anbieten und die dabei entstehenden Sachkosten mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Dafür wurde zwischen dem Thüringer Gesundheitsministerium und den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Diese gilt für alle Schutzimpfungen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie vorgesehen sind und auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beruhen.
Dazu die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk: „Die Thüringerinnen und Thüringer können sich künftig auch in den Gesundheitsämtern impfen lassen, sofern diese ein entsprechendes Angebot vorhalten. Das ist eine tolle Sache und über den gemeinsamen Weg mit den Kassen freue ich mich sehr. Außerdem werden gezielte Impfaktionen der Gesundheitsämter erleichtert. Damit wollen wir bestehende Impflücken in Thüringen weiter schließen.“
Robert Schöning, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen: „Die Impfvereinbarung gibt uns die wertvolle Möglichkeit, vorhandene Impflücken zu schließen. Viele Menschen in Thüringen sind nicht an eine Hausarztpraxis angebunden und erhalten deswegen häufig keinen Schutz vor vielen übertragbaren Krankheiten, wie zum Beispiel Diphtherie, FSME, Hepatitis A und B, Masern und vielen weiteren Erkrankungen, für die es eine verlässliche Impfung gibt. Über die Gesundheitsämter ist dieser Zugang nun besser gewährleistet. Die Kosten werden vollumfänglich durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen.“
Von dem erweiterten Angebot sollen insbesondere Familien profitieren. Wird beispielsweise bei einer Einschulungsuntersuchung festgestellt, dass eine empfohlene Impfung fehlt, kann diese – sofern das Gesundheitsamt Impfungen anbietet – direkt vor Ort nachgeholt werden. Das erspart Familien zusätzliche Wege.
Damit wird die Rolle der Gesundheitsämter zur Information, Beratung, Überprüfung und Vervollständigung des Impfschutzes neben den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gestärkt. Die Gesundheitsämter informieren seit jeher auf Grundlage der aktuellen Empfehlungen der STIKO über den individuellen Impfstatus und beraten zu empfohlenen Schutzimpfungen. Diese Impfungen können nun auch direkt durchgeführt und abgerechnet werden.
Abschließend rufen Gesundheitsministerin Schenk und vdek-Landesleiter Robert Schöning gemeinsam dazu auf, sich stärker über Schutzimpfungen zu informieren: „Prüfen Sie Ihren Impfstatus und nehmen Sie das Angebot an. Das schützt nicht nur Sie selbst, sondern auch die Menschen in Ihrem Umfeld. Mit unserer Integrierten Impfstrategie setzen wir uns dafür ein, die Impfquoten aller von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen in Thüringen nachhaltig zu erhöhen.“

