Forstminister Kummer: „Mehr verfügbares Löschwasser und zusätzliche Einsatzgeräte“
Thüringen. Um die Einsatzkräfte der Feuerwehren im Bedarfsfall zu unterstützen, wurden und werden bei ThüringenForst die Möglichkeiten gestärkt. So wurden in den vergangenen Jahren besitzübergreifend (also in Privat‑, Kommunen‑ und Staatswald) bereits über 60 Löschteiche instandgesetzt, mehrere neue Wassertransportanhänger beschafft sowie zwei sogenannte Firefighter‑Systeme, mit denen das Löschwasser auch in schwer zugänglichem Gelände ankommt.
Auch für dieses und das kommende Jahr stehen der Landesforstanstalt über das Infrastruktur‑Sondervermögen des Bundes jeweils 1 Mio. Euro für die besitzübergreifende Waldbrandvorsorge zur Verfügung – für private und kommunale Waldbesitzer gibt es dazu die Thüringer Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Bewältigung von Extremwetterereignissen, ebenfalls für dieses und das kommende Jahr, zusätzlich mit jeweils bis zu 1,5 Mio. EUR. Umgesetzt werden damit überwiegend weitere Löschwasserteiche, Hochbehälter und Zisternen.
Dazu erklärt Forstminister Tilo Kummer: „Wir stärken die Vorsorge mit mehr verfügbarem Löschwasser und Einsatzgeräten – das wollen wir weiter ausbauen. Wo immer möglich und notwendig unterstützt ThüringenForst die Einsatzkräfte der Feuerwehren im Falle eines Brandes mit den Löschwasserkapazitäten, Fahrzeugen und mit Lageinformationen.“
Hintergrund:
Die Waldbrandgefahrenstufen werden vom Deutschen Wetterdienst ermittelt und auf der Homepage der Landesforstanstalt tagaktuell als Waldbrandgefahrenstufen‑Karte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht: https://www.thueringenforst.de/aktuelles-service/info-karten/waldbrandgefahrenstufenkarte. ThüringenForst informiert zudem stetig per Social Media (Instagram/Facebook).
Diese Gefahrstufen und Maßnahmen gelten für das jeweilige Forstamt:
- Waldbrandgefahrenstufe 1 und 2: In der Regel keine Maßnahmen notwendig.
- Waldbrandgefahrenstufe 3: Beginnende Informationsarbeit zur Waldbrandgefahr.
- Waldbrandgefahrenstufe 4: Gegebenenfalls Sperrung öffentlich zugänglicher Grillplätze und Feuerstellen.
- Waldbrandgefahrenstufe 5: Eventuell Streifen‑ und Waldbrandüberwachungsdienst in besonders gefährdeten Waldgebieten sowie Besetzung geeigneter Aussichtspunkte, Sperrung extrem gefährdeter Waldgebiete, Abstimmung mit den Mitarbeitern der Landesforstanstalt sowie privaten und genossenschaftlichen Besitzern; fahrbare Löschwasserbehältnisse für eventuelle Bekämpfungseinsätze

