Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hat gegen einen irakischen Staatsangehörigen Anklage zum Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in Jena erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im Ausland Mitglied einer terroristischen Vereinigung im Sinne der §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 StGB gewesen zu sein. Mehr dazu hier:
Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 9. Dezember 2025 aufgrund eines Haftbefehls des
Ermittlungsrichters des Thüringer Oberlandesgerichts ununterbrochen in Untersuchungshaft.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift wird dem 66-jährigen Angeschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt vorgeworfen:
Im September 2014 schloss er sich im Irak freiwillig der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Nach der Ablegung seines Treueeids auf den Anführer des IS war er
zumindest bis Dezember 2016 in verschiedenen Funktionen für die Vereinigung tätig. Zeitweise arbeitete er als leitender Mitarbeiter im Bereich Medien und Propaganda für die Islamische Polizei des IS in einer IS-Provinz. Darüber hinaus engagierte er sich auch als Kämpfer
im Nordirak.
Die Ermittlungen ergaben auch einen hinreichenden Tatverdacht, dass er bei einem Kampfeinsatz verletzt wurde. Neben seiner Beteiligung an Kampfhandlungen wirkte der
Angeschuldigte im Sommer 2015 an einem IS-Propagandavideo mit, das ihn mit einer Kriegswaffe ausgerüstet zeigt. Als Gegenleistung für seine Mitgliedschaft erhielt der Angeschuldigte zusammen mit seiner Familie entsprechende Unterhaltszahlungen vom IS.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.