Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung versendet des Landkreis Eichsfeld seit geraumer Zeit Bescheide, Rechnungen, Gewerbemeldungen sowie weiteren Schriftwechsel ohne eigenhändige Unterschrift und Dienstsiegel.
Nur sofern ein gesetzliches Erfordernis besteht, werden Dokumente entsprechend eigenhändig unterzeichnet oder gesiegelt.
Diese Vorgehensweise entspricht einer inzwischen weit verbreiteten und bewährten Praxis, die auch von vielen Unternehmen oder anderen Behörden angewendet wird. Die vom Landkreis Eichsfeld ausgestellten Dokumente behalten dabei unverändert ihre volle rechtliche Wirksamkeit.
Rechtsgrundlage bilden die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG). Danach sind Verwaltungsverfahren einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen und grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden.
Entscheidend ist, dass die erlassende Behörde eindeutig erkennbar ist.
Der Landkreis Eichsfeld verfolgt darüber hinaus das Ziel, Formerfordernisse für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und Vereine auf das rechtlich notwendige Maß zu reduzieren. Damit sollen insbesondere Hürden im Antragsverfahren abgebaut und Verwaltungsprozesse erleichtert werden.

