Das Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld hebt die zuvor erlassenen Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest auf. Die Maßnahmen waren mit Allgemeinverfügung vom 16.
Januar 2026 (Amtsblatt Nr. 02/2026) in Kraft gesetzt worden.
Grundlage für die Aufhebung ist der Abschluss der erforderlichen behördlichen Maßnahmen in
der benachbarten Überwachungszone im Landkreis Göttingen, die auch den Ortsteil
Böseckendorf der Gemeinde Teistungen im Eichsfeld betraf. Analog zur Allgemeinverfügung des Landkreises Göttingen können die Schutzmaßnahmen im betroffenen Teilbereich des
Landkreises Eichsfeld nun aufgehoben werden.
Geflügelhalter im Landkreis Eichsfeld sind damit von den bisher vorgeschriebenen Aufstallungsund Absonderungspflichten sowie den weiteren Maßnahmen der Allgemeinverfügung entbunden.
Das Veterinäramt weist darauf hin, dass die Aufhebung unter Einhaltung der geltenden
Vorschriften des EU-Tiergesundheitsrechts erfolgt.
Alle detaillierten Regelungen und die vollständige Allgemeinverfügung sind im Amtsblatt des
Landkreises Eichsfeld nachzulesen und auf der Homepage des Landkreises Eichsfeld einsehbar: https://www.kreis-eic.de/aktuelles/amtsblatt

