Leinefelde-Worbis. Für die Ausstellung von Personalausweisen gelten in Deutschland seit dem 7. Februar 2026 höhere Gebühren. Darüber wurde die Stadtverwaltung in einem Schreiben der KIV Thüringen informiert, die das Fachverfahren für das Einwohnermeldewesen betreut. Grundlage ist eine vom Bundesrat am 30. Januar 2026 beschlossene Anpassung der Dokumentengebühren.

Das Bundesgesetzblatt wurde am 6. Februar 2026 veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung sind die neuen Gebühren zum 7. Februar 2026 rechtswirksam in Kraft getreten. Betroffen sind sowohl Personalausweise für junge Menschen unter 24 Jahren als auch für Erwachsene.

Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen unter 24 Jahren steigt von bisher 22,80 Euro auf 27,60 Euro. Für Antragsteller ab 24 Jahren erhöht sich die Gebühr von bislang 37,00 Euro auf nunmehr 46,00 Euro.

Bürgerinnen und Bürger, die einen neuen Personalausweis beantragen, sollten die geänderten Gebühren bei ihrer Planung berücksichtigen. Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung, dass für alle Anträge, die seit dem 7. Februar 2026 gestellt werden, die neuen Gebührensätze gelten.