Warum mehr Ertrag nicht automatisch mehr Leistung bedeutet

Stark gesunkene Modulpreise machen es möglich: Immer häufiger werden Steckersolar-Geräte für Balkon oder Terrasse als Sets mit drei statt zwei Modulen angeboten. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, was das bringt – und worauf Haushalte achten müssen.

Ein drittes Modul kann die Stromausbeute spürbar verbessern, ohne dass das Steckersolar-Gerät deutlich teurer werden muss. Wichtig ist dabei, zwei Werte auseinanderzuhalten:

die Wechselrichter-Leistung: Sie ist grundsätzlich auf 800 Watt begrenzt. Das ist die maximale Leistung, die gleichzeitig ins Hausnetz eingespeist werden darf.

die installierte Solarmodulleistung: Sie darf deutlich höher liegen – bis zu 2.000 Watt Peak (Wp).

„Auch mit drei Modulen werden also nicht dauerhaft mehr als 800 Watt ins Hausnetz eingespeist. Der Vorteil liegt aber darin, dass die erlaubte Grenze öfter erreicht wird, auch bei Bewölkung, im Winter oder in den Randstunden des Tages. Dadurch wird die Effizienz der Anlage deutlich gesteigert“, erklärt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.

Mit drei Modulen lassen sich zudem – wenn es Balkon, Terrasse oder Montageort zulassen – verschiedene Himmelsrichtungen abdecken. So kann die Stromproduktion über den Tag verteilt gleichmäßiger ausfallen. 

Neue Norm bringt Klarheit beim Anschluss 

Seit dem 1. Dezember 2025 sorgt die neue Norm DIN VDE V 0126-95 für mehr Klarheit bei Stecker-Solargeräten. Der Anschluss an eine haushaltsübliche Schuko-Steckdose ist demnach offiziell zulässig, wenn

·        der Stecker Schutzumhüllungen an den Kontakten besitzt oder

·        ein Trennschalter vorhanden ist oder

·        der Wechselrichter über entsprechende Schutzvorrichtungen verfügt.

Der bisher häufig geforderte sogenannte „Wieland-Stecker“ bleibt weiterhin zulässig. Aber: „Beträgt die installierte Leistung der Solarmodule mehr als 960 Watt, ist der Wieland-Stecker zwingend vorgeschrieben. Maximal sind 2000 Watt Solarmodulleistung erlaubt“, so Ramona Ballod.

Nicht zulässig ist der Anschluss über Mehrfachsteckdosen. Aus diesem Grund müssen die Anschlussleitungen von Steckersolar-Geräten mindestens fünf Meter lang sein. Außerdem gilt: Es darf höchstens ein Steckersolar-Gerät pro Haushalt angeschlossen werden.

Montage: Eignung muss klar benannt sein – und sicher halten

Hersteller müssen entsprechend der Norm angeben, für welche Einsatzbereiche die mitgelieferten Montagesysteme geeignet sind. Zudem muss das Montagesystem für die am Installationsort zu erwartenden Belastungen – zum Beispiel bei Wind und Schnee – ausgelegt sein.

Mietwohnung: Zustimmung nötig – aber nicht grundlos zu verweigern

Wer zur Miete wohnt und ein Steckersolar-Gerät an Hausfassade oder Balkonbrüstung anbringen möchte, braucht dafür grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters. Da es sich bei Steckersolar-Geräten um privilegierte bauliche Veränderungen handelt, darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. 

Steckersolar-Geräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Einige Anbieter bieten die Registrierung bereits als Service an. Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich.

Weitere Fragen zu Steckersolar-Geräten oder zu Photovoltaik allgemein beantwortet gerne die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen. Ein persönliches Beratungsgespräch kann unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.