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Der 31. Oktober – Reformationstag – ist seit einigen Jahren in ganz Thüringen gesetzlicher Feiertag. Damit wurde die Regelung vereinheitlicht, die früher zwischen den Konfessionen unterschied: Während evangelische Christen traditionell am 31. Oktober die Reformation feierten, begingen die katholischen Gläubigen am 1. November das Hochfest Allerheiligen.



Es ist ein Feiertag, der an die Anfänge der Reformation im Jahr 1517 erinnert. Damals schlug der Augustinermönch Martin Luther seine 95 Thesen gegen den Ablasshandel an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg und löste damit tiefgreifende religiöse, gesellschaftliche und politische Veränderungen aus.

Seit 2018 ist der 31. Oktober, der Reformationstag, in ganz Thüringen gesetzlicher Feiertag. Zuvor galt diese Regelung nur in einigen ostdeutschen Bundesländern mit evangelischer Prägung. Anlass für die Einführung war das 500. Reformationsjubiläum im Jahr 2017, das bundesweit als einmaliger Feiertag begangen wurde.

Im katholisch geprägten Eichsfeld hat sich diese Änderung jedoch nie ganz selbstverständlich angefühlt. Denn hier war es jahrzehntelang Tradition, am 1. November, dem Hochfest Allerheiligen, frei zu haben – ein Tag des stillen Gedenkens, der Familienbesuche auf den Friedhöfen und des Gebets für die Verstorbenen.

Mit der landesweiten Vereinheitlichung des Feiertags entfiel dieser katholische Ruhetag. Viele Eichsfelder empfinden das bis heute als Verlust einer gewachsenen religiösen Kultur.