Stadtrat Michael Hoffmeier: Sowohl das Nein zum Solarpark als auch die angestrebte Abschaffung des Amtsblattes ist falsch

Der letzte Stadtrat der Landgemeinde Stadt Dingelstädt hatte es abgelehnt, einen Solarpark bei Hüpstedt zu ermöglichen, obwohl diese Entscheidung durch die Stadtverwaltung gut vorbereitet war und der Bürgermeister mit viel Engagement gute Konditionen für die Stadt vereinbart hatte.

Leider hatte sich die CDU Dingelstädt von einer unguten Stimmungsmache mit falschen Behauptungen, wie schlimm, schädlich und gefährlich ein solcher Solarpark sei, verunsichern lassen und war ihrem Bürgermeister bei diesem Vorhaben in den Rücken gefallen. All die positiven Fakten sind dabei leider unter den Tisch gefallen und spielten in der Auseinandersetzung keine Rolle mehr.

In einer Flucht nach Vorne hat dann der Stadtrat die eigentlich notwendige Diskussion durch eine voreilige Ablehnung abgewürgt – bei leider nur einer Gegenstimme seitens der GRÜNEN-Freie Bürger für die Landgemeinde-LINKEN-Liste. So wurden viele Argumente im Rausch der Ablehnung nicht mehr gewürdigt: Denn Solaranlagen sind ein wichtiger Beitrag zur Energiewende, sie sind längst nicht so schädlich sind, wie teilweise behauptet wurde.

Unter solchen Anlagen verbessert sich sogar die Artenvielfalt, weil der darunterliegende Boden viel weniger bearbeitet und nicht mehr gespritzt wird, wenn es ein magerer Boden ist wie hier. Wo die Böden besser sind, wird unter Solaranlagen sogar erfolgreich Landwirtschaft betrieben. Nicht gesehen wurde auch, dass diese Anlage in einer Senke bei Hüpstedt bei entsprechender umweltfreundlicher Randbepflanzung nicht mal mehr zu sehen gewesen wäre. Neben dem Beitrag zu klimaschonender Energie wird künftig auch der finanzielle Beitrag im angespannten Dingelstädter Stadthaushalt fehlen.

Deshalb war diese Ablehnung eine vertane Chance und voreilig.

Ebenso voreilig wäre die nun angedachte Abschaffung des Amtsblattes der Landgemeinde, die von der Verwaltung bereits im Amtsblatt angekündigt wird, obwohl der entsprechende Beschluss vom Stadtrat noch garnicht gefasst wurde und erst für den 21. Oktober 2025 auf der Tageordnung steht. Bei dieser Ankündigung durch den Hauptamtsleiter wird fälschlich suggeriert, dass es das Amtsblatt aufgrund eines BGH-Urteils von 2018 so nicht geben dürfe. Richtig ist aber, dass es keinen Grund gibt, das Amtsblatt einzustampfen. Das Amtsblatt darf lediglich nicht als Zeitungsersatz zur Selbstdarstellung der Verwaltung missbraucht werden. Das Amtsblatt ist für die Bürgerinnen und Bürger da und nicht für den Bürgermeister! Das gilt im Übrigen auch für eine digitale Form, denn die öffentlichen Ressourcen sind auch hier nur dazu da, die Bürgerinnen und Bürger neutral zu informieren.

Die Abschaffung des Amtsblattes in der jetzigen Form wäre auch deswegen falsch, weil viele das Amtsblatt in der gedruckten Form lesen und möglicherweise das Internet garnicht nutzen. Wenn es mit der Verteilung Probleme gibt oder diese zu teuer ist, müssen für diese Menschen andere Wege gefunden werden, wie beispielsweise die Auslegung der Amtsblätter in den Bürgerbüros und anderen geeigneten öffentlich zugänglichen Orten.

Die sinnvolle Ergänzung des Informationsangebotes der Stadt Dingelstädt im Internet ist kein Grund, das Amtsblatt abzuschaffen.

Michael Hoffmeier