Landkreis Eichsfeld. Das Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld musste aus gegebenem Anlass per Allgemeinverfügung die Abgabe von Speiseabfällen aus Schulen und anderen Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung untersagen.
In diesem Zusammenhang werden alle Bürger dringend daraufhingewiesen, dass die
Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen an Nutztiere – aus gutem Grund – gesetzlich strikt verboten ist.
Die illegale Verfütterung von Speiseresten ist eine der Hauptursachen für das plötzliche
Auftreten von qualvollen Tierseuchen (z.B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche oder
Geflügelpest) in bis dahin nicht betroffenen Regionen. Dies ist heute wichtiger denn je, denn die Tierseuchensituation in Deutschland hat sich massiv verschlechtert.
Nach vielen Jahrzehnten der Seuchenfreiheit hat sich in den vergangenen Jahren die Afrikani-
sche Schweinepest in mehreren Bundesländern ausgebreitet und sorgt für massive lokalwirtschaftliche Schäden und Sonderausgaben im dreistelligen Millionenbereich.
Im Januar 2025 gab es den ersten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Deutschland seit 38 Jahren. Die Eintragsursache für das plötzliche Auftreten in der sonst separiert gehaltenen Wasserbüffelherde wurde nachträglich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Kontakt mit kontaminierten Speiseresten zurückgeführt. Auch die Afrikanische Schweinepest kann sehr leicht über Verfütterung sowohl von Schweinefleisch, als auch nicht vollständig durchgegarten oder konservierten Produkten (z.B. Schinken, Salami) an Hausschweinebestände übertragen werden.
Dieser Eintragsweg von Seuchen in Tierbestände ist heute umso wahrscheinlicher als noch im
vergangenen Jahrhundert, da unsere Lebensmittel sehr viel überregionaler produziert, gehandelt und transportiert werden.
Unabhängig von der Seuchengefahr ist unsachgerechte Fütterung auch ein Tierschutzproblem.
Haushaltsabfälle sind oft hygienisch problematisch und erfüllen nicht die Anforderungen an eine artgerechte Futterzusammensetzung.
Das Argument, die Verfütterung von Resten sei ja schon immer so gewesen, hält einer genaue-
ren Betrachtung nicht stand. Auf anderen kleinbäuerlichen Höfen wurden auch „damals“ schon eigens für die Tiere mühevoll Rüben gehackt, Getreide geschrotet und Kartoffeln gedämpft.
Seriöse Tierhalter und Landwirte wissen seit jeher, dass auch Nutztiere spezifische Ansprüche an die Ernährung haben und dass eine bedarfsgerechte Fütterung Voraussetzung für deren Gesunderhaltung ist.
Die Ernährungsansprüche sind natürlich primär abhängig von der Tierart, aber auch individuelle Faktoren (Alter, Leistung, Vorerkrankungen) haben einen erheblichen Einfluss auf den jeweiligen Grundbedarf. Dauerhafte Überschüsse oder Defizite von Kohlenhydraten, Fetten und Eiweißen im Futter können Tiere genauso schädigen wie falsche Verhältnisse von Vita-
minen, Mengen- und Spurenelementen (z.B. Kalzium/Phosphor-Verhältnis, Selenmangel) oder bakterieller Verderb und Pilzbefall.
Grundsätzlich muss sich jeder Tierhalter selbst über die angemessene Ernährung für seine je-
weiligen Tiere informieren und das erlangte Wissen auch umsetzen können. Dies zählt nach Tierschutzgesetz zu den grundlegenden Kenntnissen und Fähigkeiten für eine artgerechte Tier-
haltung. Denn während sich der Mensch bewusst für eine ausgewogene Ernährung entscheiden kann (oder eben auch nicht), ist das Tier darauf angewiesen, was in Trog oder Schüssel serviert wird.