Eichsfeld. Die Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landkreises möchte alle Verbraucher auf Risiken hinweisen, die eine ungeeignete oder zu lange Aufbewahrung von Lebensmitteln mit sich bringen kann.

Insbesondere an warmen Tagen sollte darauf geachtet werden, dass Verbrauchsfristen und Kühlpflichten unbedingt eingehalten werden, um gesundheitliche Gefahren zu minimieren und bestenfalls zu vermeiden. Zu den empfindlichen Lebensmitteln zählen vor allem rohe tierische Produkte wie Fleisch, Fisch, Milch und Eier. Mit Ausnahme der rohen Eier sind diese
Produkte strikt kühlpflichtig, das gilt insbesondere bei einem hohen Zerkleinerungsgrad, wie z.B.
bei dem beliebten Thüringer Mett. Dieses sollte stets gut gekühlt und ausschließlich am Tag der
Herstellung roh verzehrt werden, danach ist eine Durcherhitzung dringend zu empfehlen.

Schon beim Einkauf ist ein gekühlter Transport sehr empfehlenswert. Aufgrund der potentiellen Keimbelastung sollten rohe Eier und auch „Gehacktes“ nicht durch sehr empfindliche Personen wie Kleinkinder, Schwangere, immunschwache oder vorerkrankte Menschen verzehrt werden.

Eine gute Küchen- und Kühlschrankhygiene trägt zusätzlich zur Gesunderhaltung aller Haushaltsmitglieder bei: Vor und nach jeder Speisenzubereitung Hände waschen, Spüllappen, Schwämme und Küchenhandtücher sehr häufig wechseln oder waschen, Arbeitsflächen laufend und Kühlschrank regelmäßig gründlich reinigen, ggf. desinfizieren.