Bildungsminister Christian Tischner hat heute in der Regierungsmedienkonferenz die Eckpunkte der überarbeiteten Thüringer Schulordnung vorgestellt. Vorausgegangen waren ein umfangreiches Anhörungsverfahren sowie zahlreiche Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus Schulen und Politik.
„Leistung muss wieder mehr zählen“, betonte Tischner. Die neue Schulordnung setze das Prinzip „Fordern und Fördern“ konsequent um – ein zentrales Ziel der Landesregierung.
Kern der Reform ist die frühere Entscheidung über die Versetzung eines Kindes: Ab Klasse 6 soll nun verbindlich geprüft werden, ob die Leistungen für den Übergang in die nächste Jahrgangsstufe ausreichen – bislang galt das erst ab Klasse 8. Diese Regelung gilt künftig für rund 90 Prozent der Thüringer Schulen, also insbesondere für Regelschulen und Gymnasien.
Anders bei Gemeinschaftsschulen: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen bei der bisherigen Regelung bleiben – also Versetzungsentscheidungen erst ab Klasse 8 treffen. Voraussetzung ist ein pädagogisches Konzept der Schule und ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz. So sollen bewährte Konzepte, besonders im ländlichen Raum, nicht unnötig unter Druck geraten.
„Wir bringen Leistung und Schulautonomie in Einklang“, erklärte der Minister. „Und schaffen gleichzeitig Spielraum für individuelle Lösungen.“
Verhalten und Mitarbeit werden einheitlich bewertet – mit Ausnahmen
Auch die Bewertung von Verhalten und Mitarbeit wird vereinheitlicht: Bereits in der Schuleingangsphase sollen Lehrkräfte im Zeugnis eine verbindliche, verbale Rückmeldung geben. Ab Klasse 3 erfolgt die Einschätzung mit einer Notenskala von „sehr gut“ bis „nicht befriedigend“. Grundlage dafür ist ein neu entwickeltes Kriterienmodell.
Gemeinschaftsschulen können auch hier von der Regel abweichen – unter den gleichen Voraussetzungen: pädagogisches Konzept und Beschluss der Schulkonferenz. Dann ist auch weiterhin eine verbale Beurteilung möglich.
Am 6. Juni 2025 wird die neue Schulordnung dem Bildungsausschuss vorgestellt. In Kraft treten soll sie mit Beginn des neuen Schuljahres.