Unter Federführung Thüringens wurden heute mit einer Sammelchartermaßnahme insgesamt 43 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in den Irak abgeschoben, davon 14 Fälle aus dem Freistaat.
Bei diesen 14 Personen handelt es sich ausschließlich um alleinstehende Männer, von denen einzelne in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Weitere sieben Bundesländer sowie die Bundespolizei haben sich an der heutigen Maßnahme beteiligt.
„Dank der engen Kooperation aller beteiligten Behörden, insbesondere dem Thüringer Landesverwaltungsamt und der Landes- sowie Bundespolizei, konnte die Maßnahme intensiv geplant und ohne Zwischenfälle abgeschlossen werden“, sagt Migrationsministerin Beate Meißner. „Unsere Botschaft ist eindeutig: Wer kein Aufenthaltsrecht besitzt, muss unser Land wieder verlassen. Wenn dies nicht freiwillig erfolgt, ist die bundesrechtlich gebotene Abschiebung entsprechende Konsequenz.“
„Die heutige Maßnahme zeigt, dass wir den Richtungswechsel in der Migrationspolitik weiter entschlossen vorantreiben“, so Meißner. „Dazu gehört auch die konsequente Umsetzung der bestehenden bundesgesetzlichen Regelungen.
Dementsprechend werden wir weiter Abschiebungen durchführen, sofern diese rechtlich und tatsächlich möglich sind. Dies betrifft Menschen, die kein Recht auf einen Verbleib in der Bundesrepublik haben und ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, insbesondere Straftäter und Gefährder.“