Gesundheitsminister Philippi überreichte Förderbescheid aus dem KrankenhausTransformationsfonds

Foto: Rampfel/EKW

Göttingen-Weende. Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi hat gestern einen Förderbescheid aus dem Krankenhaustransformationsfonds an das Evangelische Krankenhaus Göttingen-Weende (EKW) überreicht. Insgesamt 151 Millionen Euro fließen in die Zusammenlegung mit dem Krankenhaus Neu-Mariahilf. Davon stammen knapp 96 Millionen Euro aus Bundesmitteln, etwa 55 Millionen Euro werden vom Land kofinanziert.

Durch die Einhäusigkeit sollen Versorgungsangebote gebündelt und kosten- und personalintensive Doppelstrukturen aufgelöst werden. So soll auf dem Gelände
des Evangelischen Krankenhauses bis zum Jahr 2031 ein rund 33.000 Quadratmeter großer
Neubau entstehen, der u.a. die Zentrale Notaufnahme, die Radiologie, OP-Säle sowie die
Intensivstation beherbergen wird. Der Baubeginn ist für Ende 2026 geplant. Bei seinem
Besuch ließ sich Philippi von EKW-Geschäftsführer Hauke Heißmeyer über den aktuellen
Stand informieren.

Heißmeyer bedankte sich in diesem Zusammenhang für die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen, der Stadt Göttingen, den Kostenträgern und dem Planungsausschuss sowie beim Niedersächsischen Landesamt für Bauen und Liegenschaften (NLBL) für die engagierte Unterstützung und die hervorragende Begleitung des gesamten Planungsprozesses, der bereits 2023 ins Leben gerufen wurde.

„Es freut mich sehr, dass die Zusammenlegung beider Standorte nun in die entscheidende
Phase geht“, erklärt Gesundheitsminister Philippi. „Die Mittel aus dem Transformationsfonds
leisten dabei einen wichtigen Beitrag, um das stationäre Leistungsangebot nachhaltig auf
sichere Beine zu stellen. Auf diese Weise wird nicht nur die Qualität der Angebote gestärkt,
sondern es wird das ganz klare Zeichen gesetzt, dass sich die Menschen vor Ort weiterhin
auf eine wohnortnahe Versorgung verlassen können. Denn am Standort Weende wird
bereits jetzt umgesetzt, was die Krankenhausreform mit Blick auf die Zukunft vorsieht: Eine
bedarfsgerechte Neustrukturierung im Sinne der Patientinnen und Patienten.“