Thüringen. Das Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz (ThürBüBG) sieht vor, dass der Bürgerbeauftragte dem Landtag jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit im vorausgegangenen Jahr erstattet. Gestern hat die stellvertretende Bürgerbeauftragte, Dr. Anne Debus, den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 an den Präsidenten des Thüringer Landtags, Dr. Thadäus König, übergeben.
Der Titel des Berichtes „Der Bürgerbeauftragte als Brücke zwischen Bürger und Behörde“ lenkt den Fokus nicht nur auf die Aufgabe des Bürgerbeauftragten, die Rechte der Bürger gegen-
über den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Land zu wahren und die Bürger im Umgang mit der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen, sondern auch auf seine Funktion als Ver-
mittler zwischen Bürgern und Behörden.
Der Bericht gibt anhand von Statistiken und beispielhaft geschilderten Anliegen Einblick in die
Arbeit des Bürgerbeauftragten im Jahr 2025, in dem sich Bürgerinnen und Bürger mit 1.111 Anliegen an den Bürgerbeauftragten wandten. 1072 Bürgeranliegen wurden im gleichen Zeit-
raum abschließend bearbeitet. Dabei konnte der Bürgerbeauftragte bei 317 Anliegen (29,7 %) das Problem im Sinne des Bürgers lösen und in 190 Fällen (17,8 %) die angefragten Informa-
tionen geben.
In 299 Fällen (28 %) konnte der Bürgerbeauftragte zwar nicht so abhelfen, wie es gewünscht
war. Er prüfte aber den jeweiligen Sachverhalt und erläuterte den Bürgerinnen und Bürgern
jeweils ausführlich die Rechtslage, das Handeln der Verwaltung und deren Bindung an Recht
und Gesetz. Hier leisteten die unabhängige Prüfung und die gegebenen Erläuterungen des
Bürgerbeauftragten einen wesentlichen und wichtigen Beitrag dazu, dass Bürgerinnen und
Bürger das Handeln der Verwaltung besser nachvollziehen konnten. Dies stärkt das Vertrauen
der Bürgerinnen und Bürger in Staat und Verwaltung.
5 Prozent der Anliegen leitete der Bürgerbeauftragte selbst an die zuständige Stelle weiter und in 10 Prozent der Anliegen wies er den Bürgerinnen und Bürgern mit entsprechenden Infor-
mationen den Weg zu der zuständigen oder für das Anliegen besser geeigneten Stelle (‚Lot-
senfunktion‘).






