Neben der Sieben-Tage-Inzidenz entscheidet künftig die Lage in den Thüringer Krankenhäusern über weitere lokale Einschränkungen
Heike Werner, Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, und Helmut Holter, Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport, haben heute in Erfurt die Zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung unterschrieben. Mit der neuen Verordnung wird ein neues Frühwarnsystem in Thüringen etabliert. Bei lokal ansteigenden Fallzahlen entscheiden dann künftig, neben dem Leitindikator Sieben-Tage-Inzidenz, auch die lokale Hospitalisierungs-Inzidenz und die thüringenweite Auslastung der Intensivstationen darüber, wann zusätzliche Eindämmungsmaßnahmen getroffen werden müssen. Weiterlesen