Es gibt viele Fragen derzeit, was man noch darf und was nicht. Wir haben für Sie noch einmal hier einige Bestimmungen, die in Thüringen aktuell gelten:
Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, sowie zusätzlich mit nur noch einer haushaltsfremden Person. Weiterlesen